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beitgeber im Markgräflerland und im Breisgau darstellte und somit ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor war.
Mit der „Eschbach-Hartheim-Erklärung" wurde von den beiden Bürgermeistern
und den Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden im Sommer 1991 ein Strategiepapier
erarbeitet. Eschbach und Hartheim konnten diese große Aufgabe jedoch
nicht alleine bewältigen. So wurde im Dezember 1991 eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung unterzeichnet und die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses,
„Regio-Park Breisgau", beschlossen. Damit war die Basis für die politische Zusammenarbeit
bei der Umwandlung des Militärstandortes zu einem Gewerbe- und
Industriebereich geschaffen, und die planungsrechtlichen, wirtschaftlichen und
formalen Voraussetzungen zur Bildung für den später gegründeten Zweckverband
konnten geregelt werden.
Die damalige Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Baden-Württemberg und
die Firma KommunalKonzept GmbH aus Freiburg wurden nun mit weitergehenden
Strukturuntersuchungen beauftragt. Sie legten im August 1993 fünf Szenarien für
die Umnutzung des Flugplatzgeländes vor, eine davon wurde zum Leitbild für das
städtebauliche Rahmenkonzept weiterentwickelt. Die Flächenbilanz ergab eine Brut-
togewerbefläche von insgesamt 236 ha und wies damit Nettobauland von 150 ha
aus, was im Wesentlichen dem heutigen Flächenkonzept entspricht. Auf der Grundlage
der Leitbildempfehlung beschloss der Regionalverband Südlicher Oberrhein im
Januar 1994 die für das Gebiet notwendige Änderung des Regionalplans.
Nachdem das Land Baden-Württemberg 1994 mitgeteilt hatte, dass es die Konversion
mit 20 Millionen Euro Landesdarlehen finanziell unterstützen werde - die
Stadt Neuenburg am Rhein hatte 1994 ebenfalls ihren Beitritt erklärt - kam es im
Sommer 1994 zu einem regionalen „Schulterschluss", der bis heute seinesgleichen
sucht. Es war ein steiniger und schwieriger Weg, aber am 1. Oktober 1994 konnte
der interkommunale Zweckverband Gewerbepark Breisgau von zwölf Gebietskörperschaften
, die heute alle noch Mitglied sind, gegründet werden. Das eigentliche
Geschäft konnte beginnen.
Die Verbandsmitglieder waren sich einig, dass die wirtschaftliche Weiterentwicklung
der Region nur in gemeinsamer Solidarität aller Beteiligten bewältigt
werden könne, und verpflichteten sich, zum gegenseitigen Gelingen des Gewerbeparks
beizutragen. Die Bündelung dieser regionalen Kräfte war letztlich auch der
Erfolgsgarant für das Projekt.
Im Februar 1996 wurde von der Verbands Versammlung ein städtebaulicher Rahmenplan
, der Grundlage für die Entwicklung der Bauleitplanung war, beschlossen.
Dieser sah ein unterschiedliches Nutzungskonzept für Gewerbe- und Industrieflächen
vor. Der Rahmenplan war auch Grundlage für die Beschlussfassungen in den
Verwaltungsgemeinschaften Bad Krozingen / Hartheim und Heitersheim / Ball-
rechten-Dottingen / Eschbach sowie der Stadt Neuenburg am Rhein als Träger der
vorbereitenden Bauleitplanung zur Änderung ihrer Flächennutzungspläne für den
Bereich des heutigen Gewerbeparks Breisgau. Diese gemeinsame integrierte Flä-
chennutzungs- und Landschaftsplanung ist im Juni 1997 in Kraft getreten. Auf
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