http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0040
„1808 brannte das Haus des Martin Stöcklin in Egerten ab; als man im folgenden
Jahr dasselbe wieder aufbaute, wurde beim Graben des Kellers der
23-jährige Balthasar Käple von einem abgerissenen großen Stück Erdreich plötzlich
totgeschlagen "
Komfortabler Heiratsvertrag
Eines der bemerkenswerten frühen Dokumente ist die 1827 gefertigte Abschrift
eines notariell beglaubigten Heiratsvertrags von 1816, mit dem das Ehepaar Stöcklin
seine Tochter Elisabetha (1795 - 1870) unter die Haube brachte. Auffallend an
diesem Dokument sind vor allem die generösen Privilegien, mit denen der einheiratende
Schwiegersohn Johannes Zimmermann (1790 - 1823) begünstigt wurde.
Der Vertrag lautet wie folgt:
Kund und zu wissen
Vor der unterzeichneten Theilungs-Commission
erschienen heute
Johann Zimmermann der volljährige Sohn des Johann Zimmermann Bürger
von Hammerstein und Elisabetha Stöcklin, ledig und volljährig des Mathias
Stöcklin von Egerten - Wollbacher Vogtei - eheliche Tochter mit ihrem
verpflichteten Beistand hf Altvogt Klaiber von hier erklärend:
Die hätten sich beede miteinander ehelich versprochen und wollen zur
mehreren Festigkeit und hinsichtlich ihres zusammenzubringenden Barvermögens
über das von Vererbung nach ein oder des anderen Absterben folgendes
niedergeschrieben wissen:
1. ) Versprechen sich die Neuverlobten die einander schuldige eheliche Liebe
und Treue und wollen sich nach vorangegangener Proklama öffentlich
trauen lassen,
2. ) heuraten sie sich rücksichtlich des zusammenbringenden und einst zu
vererbenden Barvermögens nach der gesetzlichen Gütergemeinschaft.
3. ) übergeben die Eltern der Hochzeiterin ihrer Tochter von der seit einigen
Jahren neu erbauten Behausung und dem darob liegenden Kraut-
und Graßgarten durchaus die Hälfte als zur Bewohnung den ganzen übrigen
Stock, am Gärtchen den ganzen oberen Teil und an Scheuer, Stallung
, Schopf, Trotten, Keller, Obertenn durchaus die Hälfte um den Anschlag
von
looo fl. Eintausend Gulden
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