http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0088
Abb. 6: Historische Darstellung vom Pflügen mit zwei Zugtieren: Dies entsprach einer
„viertel Mene".
Auch die Taglöhner vererbten durch Heirathen davon und Bauern wurden auch
Taglöhner, erhalten auch Kraft ihre[s] Mähnerechts auch rechtlichen Anteil an
Holz und Feld, wie es die Taglöhner hatten. In den 1570er Jahren verlangten dann
diese Taglöhner, Feld und Wald in größerem Maßstabe als bisher von den Bauern
erhalten, was diese ablehnten. So kam es zu einem Prozeß, welcher schließlich
durch Vergleich erledigt wurde.
In diesem Vergleich einigte man sich, da diejenigen Bürger von hier welche keinen
Anspruch an den Mähne hatten jedes Jahr vier Klafter buchenes Brennholz,
und eine Sägtanne aus den Mähnewaldungen, auch jeweils 1 Vi Viertel Brachfeld
zu vierjähriger Benutzung erhielten.
Letzteres musste jedoch nach vier Jahren wieder zur Waide liegen bleiben. Erhielten
auch das Recht im Sommer so viel Vieh auf die Waide zu treiben als sie zu
überwintern im Stand waren. Dieses Verhältnis war nun so weit geregelt und erhielt
sich über 200 Jahre lang. Nun wurde der Waidebetrieb im Wald in den
1790er Jahren durch die Bezirksforst ei aufgehoben.
In den 1830134 Jahren gab es wieder Streit zwischen den Parteien, die Taglöhner
machten größere Ansprüche an den Wald, was die Bauern nicht zugeben wollten.
Die Taglöhner machen nehmlieh zur Winterszeit aus ihrem erhaltenen Buchenholz,
Lichtspähne, für sich und zum Verkauf dass wollten die Bauern in ihrer Engherzigkeit
nicht gestatten, suchten es auf alle mögliche Art zu hintertreiben. Die Taglöhner
mussten meist bei Nacht und Nebel in die umliegenden Orte ihre Ware fortschaffen.
Waidgesell und Waidbammert waren ihnen stets auf den Fersen.
Ihre Absatzorte waren hauptsächlich Hasel und Wehr wohin ihre Späne sehr begehrt
waren. Es war meist ein Thauschhandel damit verbunden. Die Gersbacher
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