http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0089
Abb. 7: Historische Darstellung vom Pflügen mit Gespannen von jeweils sechs Zugtieren, was einer
„ganzen Mene" entsprach (zeitgenössischer Stich um 1780, Archiv & Sammlung AG MINIFOSSI)
erhielten Obstschnitz, Bohnen und Erbsen und dergleichen, daran was sie gut gebrauchen
konnten. Diese Missgunst machte böses Blut bei den Nichtmähnebauern,
auch noch an den Kleinigkeiten und kam es wieder zum Prozeß, welcher wieder
mit einem Vergleich endete.
Der damalige Oberamtmann Klein in Schopfheim unternahm es, in den Jahren
1836 und 1838 auf hießigem Rathaus beide Parteien zu vergleichen und zwar dahin
, dass die Mähnebauern mit ihrem befugten Vorrecht an dem Gesamtwald mit
1 800 Morgen abgelöst wurden. Der ganze Wald wurde durch die beiden Forsttaxatoren
, Wassmer und Dietsche taxiert. Zum Gemeindewald wurde der obere und
als Mähnewald der untere Wald bestimmt. Was über die Hälfte des Gesamtmaßes
ist, wurde als Zugabe zum Mähnewald wegen geringerem Boden und Gelände, wegen
Rotmoos, Horn, Wehrhalden und Silberloch bestimmt. Der obere Wald wurde
zu Gemeindewald mit 1 387 Morgen bestimmt. Der Bürgergenuß wurde bei diesem
Vergleich für immer festgestellt".
Kneusslin überschrieb sein nachfolgendes Kapitel mit „Allmend" und ging dabei
nochmals auf die parallel laufenden Auseinandersetzungen zwischen den Mähnebauern
und den Taglöhnern wegen der Feldnutzung ein: „Neben dem Prozeß um
den Wald lief auch der wegen dem Bergfeld nebenher, die früheren Taglöhner hatten
neben Holz auch etwas Feld zum Anpflanzen von den Bauern erhalten, auch
durften sie ihr Vieh auf die Waide lassen. Aber als die Taglöhner mehr Feld verlangten
, kam es auch hier wegen zum Prozeß, es kam zum Vergleich und jeder Taglöhner
sollte den sechsten Theil soviel erhalten als zur zweijährigen Benutzung auf
einem Mähne genommen.
Dieser Vergleich welcher in den 1570er Jahren stattfand bestimmte, dass jeder
Taglöhner 1 Vi Viertel Brachfeld zu vierjähriger Benutzung erhalten solle, dann
muß dieses Feld wieder zur Waide liegen bleiben. Auch könne jener im Sommer so
viel Vieh auf die Waide treiben als er überwintern könne. Auch im Waldvergleich
von 1838 wurde diese Bestimmung wieder festgehalten" .U)
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