http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0143
anknüpfen, sind die meisten der zu Beglaubigungszwecken benutzten Stempel
reine Schriftstempel.
Informationen zur Kommunalheraldik
Die badische Staatsverwaltung hatte seit Ende des 19. Jahrhunderts die Gemeinden
immer mehr gedrängt, eigene Wappen zu führen und in den Siegeln als ihre
Kennzeichen zu verwenden. Das Badische Generallandesarchiv (GLA) in Karlsruhe
war gehalten, im Einzelfall entsprechend der Geschichte der Gemeinde und
dem heraldischen Herkommen ein stilgerechtes Muster zu entwerfen. Seine Annahme
war der Gemeinde vorbehalten. Die Annahme wurde dann dem
Innenministerium angezeigt und von diesem - falls nicht wichtige Gründe entgegenstanden
- zur Kenntnis genommen.
Die Wappenfähigkeit der Stadt war nie strittig. Beim Dorf wurde sie - je nach
Herr Schaftszugehörigkeit - lange verneint. Die unterschiedliche Behandlung der Gemeinden
in der Frage der Führung von Wappen dauerte in den einzelnen Ländern
des Deutschen Reiches bis in das 20. Jahrhundert hinein. Erst die Deutsche Gemeindeordnung
hat 1935 die Stadtgemeinden und die Landgemeinden insoweit gleichgestellt
. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beruht auf dieser Regelung.
Die Gemeinden dürfen ihre bisherigen eigenen Wappen und Flaggen beibehalten
. Doch ist die Führung des Bundeswappens oder von Teilen des Landeswappens
nicht gestattet. Einer Gemeinde ohne eigenes Wappen oder mit dem Wunsch
nach Änderung des bisherigen kann auf Antrag das Recht verliehen werden, ein
neues Wappen und eine neue Flagge zu führen. In heraldischen, historischen und
künstlerischen Fragen ist die Stellungnahme der Landesarchivdirektion Baden-
Württemberg zu berücksichtigen.^
Die Verleihung von Wappen und Flaggen ist keine Maßnahme der Gemeindeaufsicht
, sondern ein staatlicher Hoheitsakt. Im Dienstsiegel führt die Gemeinde grundsätzlich
ihr eigenes Wappen. Die Gemeinden ohne eigenes Wappen haben als
Dienstsiegel das kleine Landeswappen mit dem Namen der Gemeinde als Umschrift.
Hervorzuheben sind die sogenannten „redenden Wappen". Das Wappenbild
spielt hier an auf Namen, Spitznamen, Ereignisse in der Gemeindegeschichte.
Wappen, Flaggen und Dienstsiegel sind Hoheitszeichen kommunaler öffentlich-
rechtlicher Körperschaften. In ihnen spiegelt sich der Selbstverwaltungsgedanke
wider.
Historische Hilfswissenschaften
Unter anderem zählen die Wappenkunde (Heraldik) und die Siegelkunde
(Sphragistik) zu den historischen Hilfswissenschaften (s. a. A. v. Brandt bei den
Literaturangaben).
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