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einen eigenständigen Quellenwert erlangt hat
Abschließend kann festgestellt werden, dass das Siegel neben der Beglaubigungsfunktion
als Werk der Kleinplastik einen eigenständigen Quellenwert erlangt
hat, wodurch die Wissenschaft von den Siegeln, die Sphragistik, in enge Wechselbeziehungen
zu anderen Gebieten (zum Beispiel der Heraldik, Ikonographie, Symbolik
, Paläographie, Epigraphik und nicht zuletzt der Numismatik) getreten ist.
Selbst für die Gemeinde Hausen im Wiesental ist die Entwicklung des Gemeindesiegels
im Laufe von gut 200 Jahren recht vielseitig verlaufen. Eine äußerst
enge Verbindung zwischen der Sphragistik und der Heraldik ist auch bei den Siegeln
dieser Gemeinde mehr als deutlich geworden.
Anmerkungen
1) Einem Brief und Siegel geben: ihm die größte Gewissheit geben. Die Redensart stammt aus der
Rechts spräche. Ein Brief ohne Siegel war als Urkunde rechtsungültig; daher die Formel „Brief und
Siegel" als Ausdruck eines vollgültigen Rechtsanspruchs. Die Überschrift zu diesem Beitrag ist
leicht abgewandelt und im Original zu finden bei Johann Agricola in seinen „Sprichwörtern" (Nr.
369). Siehe zu dieser Anmerkung auch: Lutz Röhrich, Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten,
Band 1, S. 257/258.
2) Bernhard Oeschger in der Einleitung zur Buchausgabe: Wappenbuch Landkreis Lörrach von
Harald Huber, Seite 11 bis 21.
3) Zum Begriff der „Urkunde" siehe auch Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG),
Band V, Sp. 526 bis 530 und Sp. 574 bis 604 sowie Winfried Hassemer, Einführung in die Grundlagen
des Strafrechts, S. 181/182.
4) Zum 1. Januar 2005 ist das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zur
Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums
(Verwaltungsstruktur-Reformgesetz) vom 1. Juli 2004 bildet die Grundlage für
eine umfassende Verwaltungsreform. Mit der Eingliederung der unteren Sonderbehörden in die
Land- und Stadtkreise ändert sich auch die archivische Zuständigkeit für deren Überlieferung. Zu
dieser Verwaltungsreform siehe auch Archivnachrichten Nr. 30, Mai 2005, Seite 7, herausgegeben
vom Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart.
5) Bartolus de Saxoferrato (1313/14 bis 1357), legendäre Juristengestalt im Spätmittelalter, verfasste
den wohl berühmtesten Kommentar zum justinianischen Corpus iuris civilis, der noch im 17. Jahrhundert
vielfach die opinio communis verkörperte. Es war die juristische Epoche der Kommentatoren
, die gelehrtes Recht aus dem Corpus iuris civilis durch große Kommentare für die Rechtspraxis
und Rechtswissenschaft nutzbar machte, eine Art Transformation in das geltende Recht. Bartolus
war in Literatur und Opernwelt oftmals das Synonym für den Gelehrten und/oder Juristen, etwa
ein Bartolo in Rossinis „Barbier von Sevilla". Zur Person Saxoferratos siehe auch Peter Weimar,
Zur Renaissance der Rechtswissenschaft im Mittelalter, S. 338 bis 350.
6) Als die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg mit Philipp L, dem letzten männlichen Vertreter des
Geschlechts, im September 1503 ausstarben, fiel ihr Herrschaftsgebiet im Breisgau an die Markgrafen
von Baden, die mit Christoph I. auch Besitz von Schloss Rötteln als dem Hauptsitz der Regierung
der oberen Herrschaft ergriffen.
7) Die Vertragsunterzeichnung (Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung) erfolgte am 10. Juni 1974.
8) Siehe auch „Wappenbuch Landkreis Lörrach" von Harald Huber, Seite 61/62 mit der Beschreibung
des Gemeindewappens für Hausen im Wiesental und Klaus Schubring: Das markgräfliche Eisenwerk
. In: Hausen im Wiesental - Gegenwart und Geschichte, Schopfheim 1985, S. 132 bisl40.
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