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Sie sagen, es sey in keinem Hauß verbliben im gantzen Dorf, das 6 Batzen wert
sey. Wo etwas vergraben gewesen ist oder verborgen, ist ales füregraben worden, das
Strauw vnd Fuoter in den Schüren vmbeinander geworffen vnd ales ausgesuocht. Sie
haben ales Heü wie Spreür geschniten, Strauw vffgeladen, ale Körnet, Strickh vnd
Seiler. Sie sagen, es fundt keiner kein Helsig mer im Dorf. Kein Leibrodt sey im
Dorf bliben. Jetz haben sie ales vs dem Dorf, sonder die Hüser vnd das Strauw ist
noch vorhanden. Ales Werckgeschir im Dorf ist hin [vnd] fürt. Es ist einer in einem
Steckhuffen hinein versteckht [gewesen], in den Reben; er sagt, er habe es gezelt,
wie sie vs dem Dorf gefaren sindt. Sie haben in Frucht, Win vnd Husradt vnd in aler-
ley Sachen 68 Karen vnd 16 Wegen [Wagen] vol dorus gefüerdt.
Das ist jetz schon das 4. Mal, daß sie im Dorf gewesen sindt. Erstlich haben sie
die gantze Herd Schwein bekomen. Zum andren haben sie das Rindervich genomen;
was sie im Fleckhen nit bekomen, haben sie (die andren) zu Hutingen bekomen. Zu
dem dritten haben sie die Pferdt, zu dem vierten ales, was im Dorf gewesen ist, es
sey so gering als es wele, was der Bur haben mueß. Es ist jetz einer [so reich oder so
arm] wie der ander von vns. Nur die Hüser [sind] vffrechtin verbliben vnd [wir]
kändten die Reben an die Steckhen bringen. Was die Ackher anlangen thuet, haben
wir keine Pferdt vnd [nicht] das Geschir, daß wir bauren könen. Hiemit sey Got mit
vns. Actum Basell, den 4ten Aprilis ao 1633.
Ir St[renckheit vnd] E[hrenvestigkeit] alzeidt dienstwiliger
Simon Hopp, Vogt zu Welmlingen."
(Zusatz in einer Nachschrift: ) „Ale [Ge]wer vnd Musketen haben sie auch mit
sich genomen, die sie noch gehabt haben."
Der Wortlaut entspricht dem Original. Groß und Kleinschreibung ist jedoch dem
heutigen Gebrauch entsprechend durchgeführt, ebenso die Satzzeichengebung. Die
Konsonantenverdoppelung wurde eingeschränkt. Was zu ergänzen ist, steht in [ ].
Die Hopp in Welmlingen waren früher fürstbischöflich baselische Leibeigene
gewesen. Der Vogt Hans Hopp kaufte 1604 seine beiden Söhne Simon, der Müller,
und Ulrich, der Wollweber war, um 20 Pfund von der Leibeigenschaft los. Dieser
Müller Simon, der später ebenfalls Vogt wurde, ist der Schreiber unseres Plünderungsberichts
.
Anmerkung:
Dieser Bericht wurde folgendem Beitrag entnommen:
Karl Seith: Das Markgräflerland im März und April 1633 (in: Das Markgräflerland, 1. Jg., Heft 4, Juli
1930, S. 114 ff.)
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