http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2013-01/0031
So musste Georg Koch unter Zwang das Amt des Welmlinger Gemeindewirts
antreten. Er beschwerte sich während seiner Zeit als Gemeindewirt mehrmals,
dass im Ort heimlich gewirtet werde, was streng verboten war und ihm seine Einnahmen
zusätzlich schmälere.
Am 8. Juni 1812 teilte die Vogtei Welmlingen dem Großherzoglichen Badischen
Bezirksamt Lörrach (das Oberamt Rötteln wurde 1809 aufgelöst) mit, dass bis
dato nur durch Zwang ein Welmlinger Gemeindewirt gefunden werden könnte. Erschwerend
kam hinzu, dass durch die Auswirkungen der Napoleonischen Kriege
das Ohmgeld (Weinverbrauchssteuer) im Jahre 1812 erhöht wurde. Der damalige
Gemeindewirt Hans Georg Enderlin weigerte sich deshalb weiter zu wirten.
Im Mai 1815 fand sich der Welmlinger Bürger und Küster Johann Georg Meyer
freiwillig bereit, die Gemeindewirtschaft zu unterhalten. Spätestens seit dem Jahre
1817 bis ins Jahr 1823 war Johann Georg Krebs der letzte Welmlinger Gemeindewirt.
2. Der Landgasthof „zum Hirschen "
Der Welmlinger Gemeindewirt und Waidgeselle Johann Georg Krebs ersuchte
am 5.5.1820 das Direktorium des Dreisamkreises in Freiburg um Verleihung der
Real-Schildwirtschaftsgerechtigkeit. In seinem Gesuch führte er an, dass er in seinem
Haus (heutiges Anwesen Caspers-Merk, Alte Landstraße 17) bedeutende bauliche
Veränderungen vorgenommen habe; neben 2 Wirtsstuben ständen weitere 5
Beherbergungszimmer und ein separater Tanzsaal zur Verfügung. Als weiteres Argument
in seinem Gesuch nannte er, dass in Welmlingen bis dato kein Real-Gast-
haus existiere, und dabei wäre es für den Ort sehr förderlich, auch Fremde in Ehren
aufnehmen zu können.
Die damalige Praxis bei der Vergabe von Real-Konzessionen (d. h. das Recht zu
wirten und Wein auszuschenken sowie Gäste zu beherbergen ruhte auf dem jeweiligen
konzessionierten Haus und war nicht personengebunden) wurde von Beginn
des 19. Jahrhunderts bis zur Verabschiedung des Badischen Gewerbegesetzes im
Jahr 1868 durch die Konzessionsbehörden äußerst streng gehandhabt, und so fand
auch das Gesuch des J. G. Krebs keine Bewilligung für ein Schildrecht.
Jedoch billigte man ihm nach Ablauf seiner Gemeindewirtszeit im Frühjahr
1823, und zwar mit Datum vom 31.5.1823, eine persönliche Wirtschaftsgerechtigkeit
auf Lebenszeit zu. Dieses Datum ist somit der Beginn des Landgasthofes
„zum Hirschen" in Welmlingen. Jedoch gab es gleich in den ersten Jahren erheblichen
Ärger mit der Gemeinde. J. G. Krebs und dem damaligen Vogt (Bürgermeister
) Johann Ulrich Krebs wurde nämlich vorgeworfen, zum Schaden des Ortes die
persönliche Wirtschaftgerechtigkeit erschlichen bzw. zugeschanzt zu haben. Der
Streit zwischen dem Hirschenwirt Krebs und der Gemeinde Welmlingen dauerte
über Jahre. Im November 1831 kam es zum Vergleich. J. G. Krebs bezahlte von
nun an der Gemeinde für das in Welmlingen nicht mehr praktizierte Gemeindewirtschaftsrecht
jährlich 25 Gulden in die Gemeindekasse.
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