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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
75.2013, Heft 1.2013
Seite: 108
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2013-01/0110
Entsprechend der auch hier belegten Tatsache, dass Bodenplatten einerseits
möglichst schnell gelegt werden mussten, um die Begehbarkeit des Bodens unter
Markierung des Grabes wiederherzustellen, und anderseits auch ihre Herstellung
hinsichtlich Kürze der Inschrift, Material und Herstellungskosten weniger aufwendig
war, wurden sie, wie auch im vorliegenden Fall, wohl meist in einem gesonderten
Verfahren beschafft.11 Der Grabstein ist denn auch in unserem Briefwechsel
nur Nebensache, während die Errichtung des Wandepitaphs mit der Übersendung
der erwähnten Inschriften noch keineswegs endgültig in die Wege geleitet war. Die
diesbezüglichen Präliminarien zogen sich nämlich, nicht zuletzt wegen Schwanbachs
häufiger Abwesenheit, in die Länge!

Die weitere, nun gemeinsame Planung des Epitaphs und die Beschaffung des benötigten
Steins in Basel

Denn am 27. Mai 1566 bestätigt Schwanbach von Augsburg aus den Eingang
zweier Briefe Amerbachs12 und teilt bezüglich jener Marmorplatte, die man in Basel
unterdessen für das Epitaph ausgewählt hat, Folgendes mit: Sobald Spirerus,
der Ökonom (Schaffner) des Basler Münsters,13 vom Domkapitel - von dessen
Mitgliedern Schwanbach bereits einige daraufhin angesprochen hat -, die briefliche
Erlaubnis erhalte, jenen Marmor, den er zu einem angemessenen Preis
Schwanbach überlassen wolle, freizugeben, so solle Basilius denselben übernehmen
. Darauf solle er diesen jenem - offenbar von Basilius vorgeschlagenen -
Handwerker11 zur Bearbeitung übergeben. Und zwar solle die Arbeit entsprechend
dem „typus" (also gemäß der Abbildung, dem Vorbild) erfolgen, der dem Brief
beigelegt sei, das heißt, dass die Inschrift, die (sc. auf der Vorlage) in (dick ausgeführten
) schwarzen Buchstaben dargestellt ist, in den Stein eingehauen werde wie
beim Erasmusmonument und die Embleme, die als Rahmen gemalt seien0, ebenfalls
auf den Marmor zu übertragen seien. Dazu fügt Schwanbach am Rande bei:
Die Abmessung der Platte, ihre Proportionen, seien aus der Vorlage abzulesen15.
Falls wir „dimensio" nicht als genaue Maßangabe, sondern als Proportion zwischen
Breite und Höhe auffassen, könnte der hier von Schwanbach erwähnte Aus-
führungsriss identisch sein mit demjenigen, der uns im Amerbachnachlass überliefert
und bei S. 104 abgebildet ist. Doch was soll der von Schwanbach in die Angaben
über die Schrift eingeschobene Hinweis auf das Erasmusepitaph? Zweifellos
kann er insofern nicht auf letzteres bezogen werden, als dort die Buchstaben
stets vergoldet waren. Vermutlich ist er auch nicht auf die schwarzen Buchstaben
der Vorlage zu beziehen. Vielmehr ist zu fragen, ob hiermit nicht unter stillschweigendem
Bezug auf Amerbachs verlorene Vorschläge, das Grabmal des Erasmus
gesamthaft oder mindestens die Art von dessen Inschrift als Vorbild bezeichnet
werden soll. Steht doch außer Zweifel, dass Schwanbach anläßlich seines Basler
Aufenthaltes 1556 das Erasmusepitaph gesehen hatte und sich hernach eine Abschrift
davon erbat. Hier ist allerdings nicht der ganze Rahmen, sondern immerhin

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