http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2013-01/0129
Trautwein und Heinrich werden sechs weitere Zeugen genannt), sodass Trautwein
wohl der Ältere der beiden war.
Die verwandtschaftliche Beziehung zu Walcho ist noch schwerer zu bestimmen,
bestehen doch nur sehr wenige und unterschiedlich deutbare Anhaltspunkte. Da
Walcho nur 1113 urkundete, Trautwein und Heinrich dagegen 1139-1152(66?),
liegt der Schluss nahe, dass es sich bei den Letztgenannten um Angehörige der auf
Walcho folgenden Generation handelte, möglicherweise sogar der auf Gerung folgenden
Generation. Unwahrscheinlich ist, dass es sich um Söhne Walchos handelt,
hatte dieser doch 1113 seinen gesamten Besitz aufgegeben und dabei nur einen
Sohn benannt - eben jenen Gerung, den wir 1130 und 1141 möglicherweise unter
den St. Blasischen Mönchen finden. Auch als Söhne dieses Gerung können wir
Trautwein und Heinrich kaum ansehen.
Ein möglicher Anhaltspunkt ist Walchos Erbe am Schönauer Wald. Aus der Urkunde
Bischof Ottos von Konstanz aus dem Jahr 1168 wissen wir, dass sich Walchos
Onkel Wernher diesen mit drei weiteren Erben teilen musste, ihm also ein
Viertel gehörte. In der Urkunde ist ferner zu lesen, dass Walchos Schenkung ein
Achtel umfasste („dimidiam partem quartae partis, quam pater suus possederat")
und dass dieser Besitz von seinem Vater (Liutfried) herrührte („quam pater suus
possederat"). Leider ist nicht klar, ob Liutfried ein Viertel oder ein Achtel besaß.
Die Lesart „die Hälfte des Viertels, das sein Vater besaß" halte ich für ebenso
möglich wie „Die Hälfte des Viertels, die sein Vater besaß". Im erstgenannten Fall
hätte Liutfried ein ganzes Viertel besessen, das er wohl nur von seinem Bruder
Wernher geerbt haben konnte. Von diesem Viertel wäre dann die Hälfte, also ein
Achtel, an Walcho gegangen. Dies wäre ein Hinweis darauf, dass Liutfried neben
Walcho noch einen weiteren Sohn hatte und seinen Besitz unter diesen teilte. Walchos
Bruder könnte dann der Vater oder Großvater von Heinrich und Trautwein
gewesen sein. Eine mögliche Genealogie auf Basis dieser Hypothese ist in Abbildung
1 abgebildet. Der Einfachheit halber werden Trautwein und Heinrich dabei
in die Generation von Gerung verortet. Wie bereits erwähnt, könnten sie auch eine
Generation jünger sein, da Gerung bereits 1113 genannt wird, Trautwein und
Heinrich dagegen erst 1139.
Demnach erhielt Wernher als Waldecksches Mitglied der Erbengemeinschaft ein
Viertel des Schönauer Gebietes, starb kinderlos und vererbte seinen Besitz an Liutfried
. Von diesem kam ein Achtel des Schönauer Waldes zusammen mit weiterem
Besitz an Walcho, ein weiteres Achtel des Schönauer Waldes an einen uns unbekannten
Sohn, der unter anderem auch die Burgen Alt- und Neu-Waldeck und
die Ortsherrschaft über Tegernau erhielt und diese seinerseits an seine Söhne (oder
Enkel) Heinrich und Trautwein vermachte.
Anders liegt der Fall, wenn wir den Passus der Urkunde dahingehend interpretieren
, dass Liutfried nur ein Achtel besaß und dieses an seinen dann wohl einzigen
Sohn Walcho vermachte. E)a Wernhers ursprünglicher Besitz in Schönau ein
Viertel umfasst hatte, muss dann von ihm ein Achtel an eine weitere Person gegangen
sein. Denkbar wäre ein Sohn Wernhers, wahrscheinlicher scheint mir jedoch
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