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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
75.2013, Heft 1.2013
Seite: 129
(PDF, 39 MB)
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ein dritter Bruder. Dieser dritte Bruder könnte dann der Vorfahr von Heinrich und
Trautwein gewesen sein (siehe Abbildung 2).

Eine dritte Möglichkeit, die auch davon ausgeht, dass Liutfried nur ein Achtel
des Schönauer Besitzes gehörte, wäre, dass Wernher zwar als Teil der Erbengemeinschaft
auftrat und ihm ein Viertel gehörte, dass er dieses Erbe aber tatsächlich
von Anfang an mit Liutfried teilen musste. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Liutfried
beim Erbfall noch nicht volljährig war und deswegen Wernher bis zur Volljährigkeit
das gesamte Viertel verwaltete, oder dass in der Urkunde von 1168 einfach
nur Wernher erwähnt wurde, weil er möglicherweise der Ältere war. In diesem
Falle hätten dann wohl Liutfried und Wernher noch zu Lebzeiten ihren Besitz
geteilt. Dadurch könnte dann Wernher selbst der Ahn von Heinrich und Trautwein
gewesen sein (siehe Abildung 3). Dieser Hypothese folgend wäre Wernher älter als
Liutfried gewesen, was erklären könnte, warum wir die beiden Stammburgen und
die Eigenkirche in Tegernau später bei Heinrich und Trautwein finden.

Ohne eindeutige Lesart für den Passus der Urkunde von 1168 und ohne zusätzliche
Belege für die Existenz eines weiteren Familienmitgliedes (z. B. eines Sohnes
Wernhers, eines dritten Bruders oder eines Bruders Walchos) scheinen mir alle
drei Hypothesen im Bereich des Möglichen.

In einer 1658 erschienenen Geschichte des Bistums Basel38 findet sich ein Hinweis
auf einen „Walterus de Waldekke", der 1114 gemeinsam mit Burkhard von
Eichstetten vor Bischof Rudolf von Basel bestätigte, dass das Gebiet um Schönau
dem Kloster St. Blasien gehöre. Auf den ersten Blick könnte es sich bei diesem Walter
um ein zusätzliches Familienmitglied handeln; wahrscheinlich liegt hier aber eine
Verwechslung mit dem uns bereits bekannten Walcho vor: Die Urkunde Bischofs

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Abb. 3: (eigene Darstellung)

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