http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2013-01/0132
Ulrich von Konstanz, die eben diesen Besitz bestätigt, nennt auch Rudolf von Basel
als anwesend („in presentia Rvodolfi Basiliensis episcopi"). Von einer Beteiligung
eines Waldeckers oder Eichstetten ist in der Urkunde nicht die Rede, Walcho und
Burkhard werden lediglich als ursprüngliche Schenker, nicht als gegenwärtige Zeugen
erwähnt. Für eine Verwechslung spricht auch, dass auch in späteren Schriften
von „Walter von Waldeck" die Rede ist, wo eindeutig Walcho gemeint ist.39
Da auch sonst kein Walter von Waldeck erwähnt wird, halte ich eine Verwechslung
hier für wahrscheinlich, bei Walter handelt es sich also wohl nicht um den
fehlenden Verwandten Wernhers von Waldeck. Die Suche nach diesem ist also
weiterhin offen.
Eine mögliche gemeinsame Nennung von Mitgliedern beider mutmaßlicher
Zweige besteht in einer Urkunde aus dem Jahr 1115, bei der es um eine Schenkung
an das Frauenkloster Bollschweil geht.40 Die meisten Zeugen dieser Urkunde
werden nur mit dem Vornamen genannt. Eine Ausnahme bildet Adelgoz von Wehr,
der ja Teilhaber an der Schönauer Erbschaft gewesen war. Direkt nach ihm wird
ein „Trudewin" genannt, gefolgt von einem „Burchart". Mit einigem Abstand folgt
ein „Gerunc". Die Platzierung Trudewins und Burcharts nahe bei Adilgoz von
Wehr sowie die relative Seltenheit des Namens Trudewin/Trautwein haben Harter41
vermuten lassen, dass es sich dabei um einen Angehörigen der Waldecker
handeln könnte und dass mit „Burchart" Burkhard von Eichstetten gemeint sein
könnte. Für „Gerunc" schlägt Harter Walchos Sohn Gerung oder einen 1111 zeugenden
„Gerunc de Brunne" vor. Harter hat seine Identifikationen ausdrücklich als
Möglichkeiten in den Raum gestellt.
Problematisch ist einerseits, wie schon von Lamke42 bemerkt, dass der Name
Trautwein sich erst ab 1139 eindeutig im Namensgut der Waldecker findet. Gegen
die Zuordnung Gerungs von Waldeck andererseits spricht in meinen Augen, dass
dieser, wie oben beschrieben, wahrscheinlich in das Kloster St. Blasien eintrat. Da
dieses Kloster an dem Rechtsgeschäft von 1115 nicht beteiligt war, scheint unwahrscheinlich
, dass er dabei Zeugendienste leistete. Ohne eindeutige Belege
bleibt eine Zuordnung der zwei zeugenden Trudewin und Gerunc zu den Herren
von Waldeck deswegen fraglich.
Falls es sich bei dem Trautwein/Trudewin von 1115 tatsächlich um einen Angehörigen
der Waldecker handelt, so ist es wahrscheinlich nicht der Trautwein, der
auch 1139 und 1147 genannt wird. Der 1115 genannte Trudewin war offenbar
schon so bedeutsam und angesehen, dass er als zweiter Zeuge hinter Adelgoz von
Wehr genannt wird - in Anbetracht der Lebenserwartung im 12. Jahrhundert wird
er deswegen 1139 oder gar 1147 kaum mehr gelebt haben. Denkbar wäre aber,
dass es sich um den Vater Trautweins und Heinrichs handelt, der seinen Namen an
seinen älteren Sohn weiter gab. Dies bleibt aber aufgrund der von Lamke bemängelten
Rückprojezierung des ab 1139 vorkommenden Namens auf einen Vorgang
1115 bloße Spekulation.
Gesichert ist wiederum, dass Trautwein und Heinrich ihre Stammburg und den
zugehörigen Besitz dem Hochstift Basel vermachten, und wahrscheinlich war
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