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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
75.2013, Heft 1.2013
Seite: 131
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2013-01/0133
Heinrich noch 1166 Vogt über die Kirche von Tegernau. Wir wissen ferner, dass
eben diese Kirche von Tegernau zwischen 1114 und 1166 mehrmals mit dem
Kloster von St. Blasien um Zehntrechte in Schönau stritt und dass diese Streitigkeiten
auf Walchos Schenkung von 1113 zurückgingen. Wenn wir an der Hypothese
festhalten, dass Heinrich und Trautwein entweder auf einen Bruder Walchos,
auf Wernher oder auf einen dritten Bruder Wernhers und Liutfrieds zurückgehen,
könnte dieser Prozess auch als Ausfluss einer „innerfamiliären" Erbstreitigkeit angesehen
werden: Walcho erbte von seinem Vater Liutfried unter anderem Teile des
Schönauer Besitzes, andere Teile gingen an einen anderen Zweig der Familie, den
ich um der Hypothese willen im Folgenden als den „Tegernauer Zweig" bezeichnen
will und dem unter anderem die beiden Burgen sowie die Ortsherrschaft in Tegernau
und Vogtei über die dortige Kirche gehörte. Ein Streit zwischen der Tegernauer
Kirche und dem Kloster St. Blasien könnte folglich als ein Streit zwischen
der „Tegernauer Linie" und der „Walchoschen Linie", bzw. dem Kloster St.
Blasien als Walchos Erben, um den ursprünglich Wernher von Waldeck zugehörigen
Besitz in Schönau angesehen werden.

Mögliche Verwandtschaftsbeziehungen und Besitzursprünge

Neben der eigentlichen Genealogie derer von Waldeck stellt sich auch die Frage,
mit welchen weiteren Geschlechtern sie verwandt waren. Aufgrund der Erbengemeinschaft
in Schönau liegt eine Verwandtschaft mit den dort beteiligten Familien
recht nahe, also mit den Herren von Wehr, Eichstetten und Grenchen. Von diesen
Familien stechen die Eichstetter als offenbar besonders mit den Waldeckern in
Verbindung stehend hervor: Weniger als zwei Monate nach Walchos Schenkung
übertrugen auch Burkhard und Eberhard von Eichstetten dem Kloster St. Blasien
ihren Besitz bei Schönau; in der Konstanzer Urkunde des Jahres 1114 wird auch
von einem Klostereintritt Burkhards berichtet; als Zeugen der Einweihung St. Peters
werden neben Walcho auch Eberhard „und Burkhard, dessen Bruder" genannt;
in der Urkunde von 1139, in der Heinrich und Trautwein zeugen, zeugt auch ein
Adelbert von Eichstetten, möglicherweise auch ein Eberhard43; und auch in der
Urkunde von 1147, in der Trautwein zuletzt auftritt, findet sich wieder ein Eberhard
von Eichstetten. Zwischen diesen beiden Familien scheint also eine recht
enge Verbindung bestanden zu haben.

Die Herren von Tanneck gehörten zwar nicht zur Schönauer Erbengemeinschaft,
doch auch sie treten oft gemeinsam mit den Herren von Waldeck auf: Vier Mitglieder
dieser Familie befinden sich unter den Zeugen für Walchos Schenkung im Jahr
1113, wobei einer sogar den Namen Walcho trägt. Eine weitere Parallele besteht
1147, wo neben Trautwein von Waldeck auch ein Berthold von Tanneck Zeugendienste
leistet. Eine Verwandtschaft ist hier also ebenfalls im Bereich des Möglichen.

Die mit den Waldeckern offenbar in enger Verbindung stehenden Herren von
Eichstetten werden aufgrund ihres Leitnamens auch als die Eberharde von Eich-

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