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damals Filiale von Schönau der Mutterkirche des ganzen Oberen Wiesentales war,
bestätigt für einige Jahre durch die erhöhte Totenanzahl die Pest: 17 Verstorbene
1418, 10 Verstorbene 1420, 17 Verstorbene 1438 bis 1440. Ohne Zahlenangabe müssen
die Jahre 1527 und 1611 bis 1613 genannt werden. In den beiden Jahren 1628
und 1629 zählt der Schönauer Pfarrer 520 Tote in seinem Amtsbereich.38 Für die
spärlich besiedelten Todtnauer Ortsteile Aftersteg, Brandenberg, Muggenbrunn, Todtnauberg
gibt es nichts über die Pest zu berichten. Allerdings fiel auf, dass kein Kirchenbesucher
während des Dreißigjährigen Krieges mehr aus Geschwend kam. Die
verstreut liegenden Höfe von Schlechtnau, die seit 1374 bekannt sind, wurden wegen
der Pest aufgegeben. In Präg erinnert der Chronist an verschiedene Jahre, während
derer der „großer Sterbet" 1350, 1510, 1526 und 1564 herrschte. Wenn behauptet
wird, dass es von 1420 bis 1477 ein „gemeinsames" Sterben gegeben habe, mutet
das seltsam an wegen der langen Dauer. Schließlich soll 1611 bis 1613 die Hälfte
der Dorfbewohner gestorben sein, und 1633 sollen wieder Pestfälle aufgetreten sein.
Eine andere Seuche, nicht die Pest, suchte das Dorf 1653 heim. Am jetzigen Standort
der Kirche wurde ein Massengrab aus diesem Jahr aufgedeckt.39
Weil
Mit zwei Bemerkungen, einmal auf den Pesttod von Pfarrer Konrad Schegg im
Jahre 1564 und auf das Pestjahr 1628 wäre die Geschichte Weils abgeschlossen.
Doch ein Ereignis, das erst in der Zukunft nach Weil zu verweisen ist, muss berichtet
werden.40 Nicht vernachlässigt werden kann, was sich während der Basler
Pestjahre 1667 und 1668 abspielte, es war eher hohe Politik, was Markgraf Friedrich
VI. von Baden-Durlach (1659-1677) von Basel verlangte. Als die Pest in Basel
ausbrach, handelte der Markgraf noch im Dezember 1667 schnell. Der Chronist
Hans Konrad Wieland (gest. 1693) gibt mit zwei knappen Erläuterungen wieder
, was der Befehl des Markgrafen bewirkte. „In diesem Monat wurd der newe
Markt beim Newen Hauß auffgerichtet (bei Kleinhüningen), mit Schranken eingefaßt
und den Basleren verbotten, daß sie über die Schranken auß nit gehen dörffen.
Diente gleichwol den Basleren zu einem solchen Vortheil, daß man von den Mar-
graffischen alles um ein recht Gelt haben könte." Ergänzt wird der erste Erlass
durch einen weiteren Befehl am 8. November 1668; es „wird der Burgerschafft
bey Straff 5 lb verbotten, nit auff den Margräffischen Boden zu gehen, auch beym
Newen Hauß nit zu trinken." Das wirkte sich für den Warenaustausch der Bauern
und Handwerker mit den Basler Bürgern verhängnisvoll aus, zumal nur am Freitag
der Markt stattfinden durfte. Die Grenze wurde von Truppen abgeriegelt. Die
markgräflichen Untertanen wurden verpflichtet, ihre Waren am Grenzzaun abzustellen
, um sie den Baslern anbieten zu können. Diese mussten das Geld für ihren
Kauf in Schüsseln mit heißem Wasser legen, um jede Berührung miteinander zu
vermeiden. Wer Wein kaufen wollte, brachte sein eigenes Fass mit, dann wurde
über die Grenze hinweg umgefüllt. Diese ganzen Handhabungen überwachten die
markgräflichen Soldaten, „das die Bauren nicht zu nach zu den Baslern machen,
das sie nicht auch inficiert und angestekht würden, welches ein erbärmlicher Han-
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