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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
76.2014, Heft 1.2014
Seite: 152
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2014-01/0154
er der eigentliche Landesherr über Stetten ist, die Säckinger wollten mit Rückendeckung
Habsburgs dagegen deutlich machen, dass Stetten uneingeschränkt vorderösterreichisch
und damit dem Zugriff des Markgrafen verwehrt bleibt. Zumal
seit 1680 die Säckinger vermehrt die hohe Gerichtsbarkeit der Markgrafen über
Stetten in Frage stellen. Pikant war, dass es auch um die Pachtrechte eines angesehenen
Basler Bürgers ging. Juristisch stellte sich die Frage, wer als Gerichtsherr
zuständig ist. Es machte einen Unterschied, ob die Fische in stehendem oder fließendem
Gewässer widerrechtlich gefischt waren. Im ersteren Fall war es ein
schweres Verbrechen und unterstand der hohen Gerichtsbarkeit, also dem Markgrafen
. Im zweiten Fall war es hingegen nur ein Vergehen und unterlag der niederen
Gerichtsbarkeit, die die Herren von Schönau im Auftrag des Stiftes Säckingen
ausübten. Die Säckinger argumentierten so und entzogen damit dem Markgrafen
die Zuständigkeit für diesen Fall. Ganz offensichtlich waren die Fische in der Wiese
geangelt worden.

Die Streitigkeiten zogen sich über mehr als ein Jahr hin. Der Landvogt des
Markgrafen in Lörrach, Freiherr von Wallbrunn, argumentierte, dass es ja nicht
nur um die Frage der Gerichtsbarkeit gehe, sondern dass vor allem die landesherrlichen
, damit hoheitlichen Rechte des Markgrafen verletzt worden seien. Man
wollte nicht nachgeben und reagierte im September 1766, fast zwei Jahre nach
dem eigentlichen Delikt. Zum Verständnis des Folgenden muss man wissen, dass
einer der beschuldigten Fischfrevler Haas hieß. Otto Deisler schreibt dazu: „Ganz
unvermutet griff jetzt das Oberamt Lörrach mit gröbstem Geschütz ein. Man stellte
in aller Heimlichkeit ein bewaffnetes Kontingent zusammen. Es war eine Abteilung
von 300 Mann, die den Auftrag bekamen, am 12. September nach eingetretener
Dunkelheit nach dem Dorf Stetten zu marschieren. Weitere 70 Mann mit Unter
- und Oberwehr bewaffnet unter Führung eines Hauptmanns und begleitet von

Abb. 10: Plan von Jac. Meyer, Verlauf der Wiese von Lörrach bis Riehen, 1658
(Stadtarchiv Basel, Bauakten X 1.1. 1658 März 23)

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