http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0092
1628 wurde die Hürus-Linie der Schönauer durch Besitzteilung in vier Linien
aufgeteilt:
• Säckingen-Öschgen
• Schwörstadt
• Wehr
• Zell
1651 folgte sein Sohn Johann Dietrich von Schönau in der Zeller Linie. Dieser
hatte einen besonders großen Einfluss auf die ganze Region. Er nannte sich Herr
von Schönau-Zell und war außerdem Waldvogt der Grafschaft Hauenstein, Schultheiß
von Waldshut, Lehnherr eines Hofes in Haltingen, Herr zu Sassenheim, Stetten
und Stein sowie Inhaber des Truchsessenamtes des Bistums Basel. Johann
Dietrich von Schönau genoss als Hürus über Zell bei seinen Untertanen ein besonders
hohes Ansehen.
Unter ihm wurde das Geschlecht der Schönauer 1668 von Kaiser Leopold I. in
den Reichsfreiherrenstand erhoben. Somit durften sich die Herren von Schönau
fortan Freiherren von Schönau nennen.
Die Erhebung von Johann Dietrich von und zu Schönau in den erblichen Reichs-
freiherrenstand war kein außergewöhnliches Ereignis zu jener Zeit. Viele Adelsgeschlechter
kamen in den Genuss solcher Gnadenakte durch den Kaiser. Es war
durchweg der Wunsch bei allen alteingesessenen Adelsfamilien vorhanden, ein
Freiherrendiplom anzustreben. Man wollte sich dadurch von neu aufstrebenden
Abb. 11: Wappendarstellung im
Reichsfreiherrenbrief von 1668
Repro: Uli Merkle
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