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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-02/0059
Vierter Akt

1. Szene

24. Mai 1525. Auf der Mahlstatt (Gerichtsstätte) bei Sankt Georgen. Anwesend
sind: Hans Hammerstein, der Breckher, Moritz Nithart, Martin Nef, Martin Lang,
Hans Schmidlin und Jakob Scherer von Seiten der oberen Markgräfler Bauern.
Ferner: Hans Müller (Oberster Hauptmann der Schwarzwälder Bauern), Grego-
rius Müller (Oberster Hauptmann der vereinigten Breisgauer Bauern), Klewi Rüdi
von Malterdingen (Oberster Hauptmann der Hochberger Bauern), Jerg Heid von
Lahr (Oberster Hauptmann der oberen Ortenauer Bauern) und Hans Ziler von
Amoltern (Hauptmann der Kaiser stühler Bauern)

Außerdem der Freiburger Bürgermeister Mathis von Blumeneck sowie der Obrist-
meister Ulrich Wirtner und der Ratsherr Wilhelm Vogt.

(Gregorius Müller schreibt noch am Vertrag und beendet ihn dann.)

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GREGORIUS MULLER: „Angenommen auf Mittwoch nach Vocem Jucunditatis
Anno 25." So, damit wäre der Vertrag zwischen der Stadt Freiburg und uns aufgesetzt
und auch rechtskräftig, da ja gestern der Rat von Freiburg zugestimmt
hat.

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BURGERMEISTER: Lest noch einmal vor, was wir zusammen beschlossen haben
, denn das liegt ja jetzt schon einige Zeit zurück.

HANS MÜLLER: Ist das nötig, Bürgermeister?

BURGERMEISTER: Ja, wir wollen die Vertragsbestimmungen noch einmal als
Ganzes hören.

HANS MÜLLER: Nun, Gregorius, dann lies halt alles nochmals vor.

GREGORIUS MÜLLER: Gut, so hört: „Wir, der Bürgermeister, Rat und die ganze
Gemeinde der Stadt Freiburg im Breisgau, und wir, die Obersten, Feldhauptleute
und Doppelsöldner mit Namen..."

BÜRGERMEISTER: Auf die vielen Namen können wir verzichten.

GREGORIUS MÜLLER: Wie Ihr wollt. - „Und wir, die Obersten, Feldhauptleute
und Doppelsöldner bekennen, dass wir von heut an dem allmächtigen ewigen
Gottvater zu Lob und Ehr eine christliche Vereinigung begonnen haben. Damit
wollen wir einen allgemeinen Landfrieden aufrichten und die Lasten, womit der

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