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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
78.2016, Heft 1.2016
Seite: 184
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2016-01/0186
Der Bergrichter besaß die sogenannte niedere Gerichtsbarkeit. Seine Amtsvollmacht war über das
Bergrecht geregelt. Die Rechtsprechung des Bergrichters beschränkte sich allerdings nur auf alle
Angelegenheiten, die den Bergbau betrafen. Er urteilte bei Streitigkeiten der Bergleute oder wenn
diese kleine Straftaten begangen hatten, die ein gewisses Strafmaß nicht überschritten. Seine Kompetenzen
griffen dennoch sehr weit in andere Bereiche ein. In einigen Ländern war der Bergmeister
nicht nur die landesfürstliche Kontrollinstanz für den Bergbau, sondern er war auch zuständig
für die Forstwirtschaft. Außerdem war er die zuständige Kontrollinstanz für Abgaben und Steuern,
die aufgrund des Bergbaus aufkamen.

Der Bergrichter wurde bei seinen Befahrungen stets von den Berggerichtsschreibern begleitet, da
er in der Regel vor Ort Recht sprach. Nur bei schwierigen und strittigen Angelegenheiten wurde
ein ordentliches Berggericht abgehalten und im Gerichtssaal verhandelt. Seine Urteile verkündete
der Bergrichter vielerorts im Namen des Landesfürsten als obersten Bergherrn. Bei Verstößen gegen
seine Anordnungen drohten teilweise empfindliche Geldstrafen. Konnten diese Strafen nicht
bezahlt werden, sah das Gesetz in einigen Landesteilen noch drastischere Maßnahmen, wie z.B.
das Abhacken der rechten Hand, vor. Bei schweren Vergehen wie z. B. Raub, Mord oder Totschlag
durfte der Bergrichter nicht urteilen, sondern er musste diese Fälle an den zuständigen Landrichter
weiterleiten."

31) Werner Stork (1997): Der Schatzstein von Todtnauberg, in: Das Markscheidewesen, 104. Jahrgang,
Heft 2, 1997, Seite 63-70

Werner Stork (1997): Der Schatzstein von Todtnauberg, in: Schauins-Land, Zeitschrift des Breisgau
-Geschichtsvereins, 1997, S. 7-28

Werner Stork (2001): Der Kreuzfelsen oder Schatzstein von Todtnauberg - frühes Zeugnis der Vermessungskunst
im Bergbau, in: Zeitschrift zur Geschichte des Berg- und Hüttenwesens Fischbacher
Hefte, 10 Jg., H 2/2001, S. 24-31

Werner Stork (2003): Die markscheiderischen Aussagen des Kreuz- oder Schibefelsens (Schatzstein
) von Todtnauberg, in: Zeitschrift zur Geschichte des Berg- und Hüttenwesens, 9, Heft 1,
2003, S. 194-195

Werner Stork (2012): Der Landkreis Lörrach - kulturhistorisch eine Schatzkammer, in: Der Landkreis
Lörrach ganz persönlich, Landratsamt Lörrach (Herausgeber) in Zusammenarbeit mit dem
Neomedia Verlag GmbH

32) Mitteilung von Benno Dörflinger, Montanhistoriker, Todtnau

33) Werner Stork (1996): Historische Quellen und neue Goldnachweise im Südschwarzwald, Lapis-
Mineralienmagazin, Heft 5/1996, S. 23-28

http://www.goldwaschen.de/Fachliteratur/Fachlit-Germanyl-Schwarzwaldgold.html
http ://w w w. goldwaschen. de/Fachliteratur/Fachlit-Germany 1 -S ch warz waldgold-2 .html

34) http://minifossi.pcom.de/Daten-12.html

35) http://www.goldwaschen.de/Fachliteratur/Fachlit-Germanyl-Schwarzwaldgold-6.htm
http://www.jugendheim-gersbach.de/Jugendheim-Gersbach-Bergbau-Gold-Silber.html
http://www.jugendheim-gersbach.de/Jugendheim-Gersbach-Bergbau-Silberloecher.html
http://www.gold-gallery.com/gold-gallery/europa/Westeuropa/Rem/Gold-Galerie-Europa-
Westeuropa-Deutschland-Rem-Schwarzwald-Süd-Gersbach-4.html

36) http ://www.goldwaschen.de/Fachliteratur/Fachlit-Germany 1 -Schwarzwaldgold-4.htm

37) http://www.goldwaschen.de/Fachliteratur/Fachlit-Germany 1-Schwarzwaldgold-3.htm

38) http://www.goldwaschen.de/Fachliteratur/Fachlit-Germany 1-Schwarzwaldgold-5.htm

39) http://www.jugendheim-gersbach.de/Jugendheim-Gersbach-Murano-Glas-Venediger-Venediger-
sagen.html

40) Albrecht Schlageter (1989): Geschichte des Todtnauer Silberbergbaus, in: Todtnau - Stadt und Ferienland
im südlichen Hochschwarzwald. hg. von der Stadt Todtnau, Seite 181-212

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