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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 19
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gefangen. Jetzt aber mischte sich die österreichische Regierung ein.
— Schuttern gehörte damals zu den vorderösterreichischenLändern —
und ließ kurzerhand 30 Lahrer Bürger, die nichtsahnend auf den
Kenzinger Jahrmarkt gefahren waren, festnehmen. Darauf ein empörter
Aktenwechsel zwischen der österreichischen und der nassauischen
Regierung. Nassau beklagte sich bitter, daß man „bei 30
Mann der Lahrischen Bürger samt den bei sich gehabten Waren
auf einem freien und offenen Jahrmarkt zu Kenzingen habe arre-
stieren lassen." Nach längerem Hin und Her wurden die beiden
Schütterer und die 30 Lahrer wieder freigelassen. Dafür focht man
jetzt mit der Feder und vor den Gerichtsschranken weiter. In Lahr
schob man die Schuld an dieser „Invasion" einzig und allein dem
Prälaten von Schuttern zu. Der Abt seinerseits berief sich auf sein
Recht, wie es ihm von der Markgräfin Francisca Sybilla Augusta
verbrieft worden war. Von Lahr aus wies man dagegen auf die
Vereinbarung hin, wonach dem Schütterer Abt zwar zustand, Vögel
und Tiere der niederen Jagd zu schießen, das Jagen von Hochwild
dagegen nicht gestattet war. Es wurden auch wie in anderen Fällen
mündliche Zeugen aufgerufen, um festzustellen, wie es seither gehalten
worden war. Der eine erklärte: „Es seien auch die Lohrer
und Mahlbergischen Jäger in diesen (den Schütterer) Wald gekommen
und hätten gejagt. Vor ohngefähr 30 Jahren hätten die Mahl-
berger darin gejagt, wobei ein Bub geschossen worden, und seit
10 Jahren täten die Lahrischen Öftermals in diesem Wald jagen,
wie sie denn noch alle Jahr täten."

Zu einer klaren Entscheidung scheint es auch jetzt nicht gekommen
zu sein, denn auch in den folgenden Jahren fehlte es nicht an
Zwischenfällen und Zusammenstößen. Noch gegen Ende des Jahrhunderts
, als sich das Schicksal der Abtei bald erfüllen sollte,
hörten die Streitigkeiten nicht auf. 1772 z. B. protestierte das Oberamt
Lahr gegen den Prälaten, weil dieser in dem sogenannten
Bruderstal im Hochwald „Kirschvögel" geschossen habe. Als aber
1806 das Kloster aufgehoben wurde und seine Besitzungen an den
Staat und an die Gemeinden fielen, änderten sich natürlich die
Verhältnisse. Für persönliche Zänkereien, wie sie sich vorher aus
der unmittelbaren Nachbarschaft der Jagdherren ergeben hatten,
war kein Boden mehr vorhanden. Die Jagdangelegenheiten wurden
sachlich geregelt und die Jagdgebiete schließlich in der Form vergeben
, die auch heute noch gebräuchlich ist.

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