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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 35
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Die Stadtväter aber setzten ihre gegenreformatorischen Bestrebungen
fort. Da die Kirchenordnung vorn Jahre 1560 nicht den
gewünschten Erfolg zeitigte, beschloß der Rat im Jahre 1591 einstimmig
, nur noch demjenigen das Bürgerrecht zu verleihen, der sich
zur „wahren römischen Kirche" bekannte. Dieselbe Bestimmung enthält
auch das Ratsdekret vom Jahre 1600 : „So jemand über das unserer
statt rathlichen kirchengang verachten und sich anderstwo bey
uncatholischem volke einsegnen und bestettigen lassen, erklären wir
uns hiemit, daß wir forthin ein solchen, so er oder sie burger oder
burgerin oder burgerskinder wären, für burger fürbaß nicht erkennen
noch annemmen werden." Im übrigen deckt sich der Inhalt dieses
Ratsdekrets mit demjenigen der Kirchenordnung von 1560. Es
hatte den Zweck, dem sittlich-religiösen Niedergang zu steuern, der
eine Folge der Glaubensverwirrung war. Die Bevölkerung war verwildert
; sie ergab sich der Trunkenheit und Spielsucht, dem Wucher
und Luxus, dem Fluchen und Schwören, dem Ehebruch und geschlechtlichen
Ausschweifungen. Das Volk steckte in abergläubischen Meinungen
und Bräuchen. Der abergläubische Hang wurde begünstigt
durch die schlechten Zeiten, Naturkatastrophen, Kriege und Seuchen.
Und auf dem Boden des Aberglaubens entstand der unglückselige
Hexenwahn, der in unserer Heimat so viele Opfer forderte und das
traurigste Kapitel in der Geschichte Offenburgs darstellt.

Das Testament des Bonaventura Ersam

Mitschuldig an dieser sittlichen Verwilderung war auch der
Priestermangel, der sich inzwischen auch in Offenburg bemerkbar
gemacht haben muß. Es galt, die Menschen zu bessern und die
Volksreligiosität wieder zu beleben. Deshalb mußte besonders für
geistlichen Nachwuchs gesorgt werden. Große Aufmerksamkeit
schenkte man dem Predigeramt. Das Domkapitel hatte festgestellt,
daß die Gefälle der Prädikatur reichlich flössen, und veranlaßte
1563 die Anstellung eines zweiten Predigers. Das alte Kaplaneihaus
sowie die Scheunen und Ställe der Prädikatur wurden verkauft.
Bei der adligen Konstofflerzunft wurden 400 Gulden aufgenommen.
Mit diesen Mitteln wurden 1576 zwei Häuser gekauft, damit die
beiden Prediger „ihrer Andacht und ihren Studien besser abwarten
" konnten. Durch weitere Zuschüsse der Zehntherren erhielten
dieselben eine auskömmliche Besoldung : 100 Gulden, zwei
Fuder Wein, acht Fuder Holz, ein Fuder Wellen, dazu Anniversarien.

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