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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 152
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0152
Oberamtmann Franz Lucas Bartmann und Abt Jacobus von Schuttern
einen Vergleich, in welchem sich der erstere verpflichtete, die
Restschuld an das Kloster unter geänderten Zahlungsbedingungen
zu entrichten, während andererseits das Kloster ihn als alleinigen
Eigentümer des Sauerbrunnens anerkannte. Auch mit den Dorn-
blueth'schen Erben, für die der Gengenbacher Klosterschaffner Felix
Baumgartner, der Schwiegersohn des Johann Ludwig Dornblueth,
die Verhandlungen führte, kam am 15. April 1706 eine Vereinbarung
zustand, wonach der durch die rückständigen Zinsen bedeutend
angestiegene Anteil an dem Restkaufschilling auf den Betrag
von 4500 fl herabgesetzt wurde; davon waren 3000 fl sofort, der
Rest von 1500 fl auf Martini 1706 fällig.

Für den im Elsaß lebenden Bartmann war der Griesbacher Besitz
zweifellos eine Last, zumal die Erträge wohl stark zurückgegangen
waren; es ist daher erklärlich, daß er diesen Besitz möglichst
bald abzustoßen trachtete. Das glückte ihm auch. Denn schon am
9. Februar 1707 konnten er und seine Ehefrau Maria Elisabetha geb.
Scheppelin das Bad Griesbach an Jakob Birr (Bier), einen
„Bürger und vornehmen Handelsmann in der Stadt Basel" um
32 000 Livres tournois = 16 000 Gulden in bar verkaufen.

Für Birr handelte es sich offenbar um ein Spekulationsgeschäft,
das aber für ihn infolge des Fortdauerns des Krieges verlustreich
wurde. Auch mit seinen Pächtern hatte er wenig Glück. Den zunächst
als Pächter eingesetzten Wirt Wunder mußte er schon 1709
entlassen, worauf er das Bad an den damaligen Schultheißen in
Oppenau auf drei Jahre zum Betrage von 650 fl für die ganze Pachtdauer
verlieh, einen Betrag, der natürlich nicht einmal zur angemessenen
Verzinsung des Kapitals ausreichte. Birr bot daher das Anwesen
zum Verkauf selbst unter Verlust aus. Da sich jedoch kein
Liebhaber fand, entschloß sich Abt Placidus II. von Schuttern im
Hinblick darauf, daß „der Griesbacher Sauerbrunnen in einer merklichen
Abgang geraten" und der Restkaufschilling nebst Zinsen noch
nicht bezahlt war, von dem im Kaufvertrag von 1698 vorgesehenen
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und das Gut mit allen Rechten
wieder an sich zu ziehen. Birr war damit einverstanden und trat
laut Urkunde vom 29. April 171235) den Sauerbrunnen für den

34) Dieses Darlehen haben die Erben der Susanna Moseder, nämlidi ihre Söhne Georg Samuel,
Wirt zum Goldenen Apfel in Straßburg, und Johann Jakob, Markgr. Bad. Zoller in Bühl, sowie ihr
Schwiegersohn Sattler Jakob Faudel in Straßburg am 15. Dezember 1701 gekündigt ; über die Rückzahlung
geben die Akten keine Auskunft.

35) GLA. Abt. 229/34206

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