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Zeichen angehängt haben. Jedenfalls ist auffallend, daß in Gengenbach
selbst und gleich drei Papiersorten mit diesem gleichen Fischbeizeichen
vorkommen. Wenn die Forschung in der engeren und
weitern Umgebung von Gengenbach und an fremden Orten in Gengenbacher
Missiven diese Zeichen einmal in größerer Zahl festgestellt
haben wird, kann auf die Herkunft ein sicherer Schluß gezogen
werden.
Das große Werk von Briquet enthält unter Typen 1302 und 1301
ähnliche Wasserzeichen des Baselstabs mit einer Meistermarke angehängt
oder darüber, die zwischen 1562 und 1579 angetroffen wurden
. Die auch mit andern Zeichen verbundene Marke ist die des
Papierergeschlechtes Dürr zu Basel.
Das Wasserzeichen eines schönen großen Schildes mit zwei abgewendeten
Fischen, darüber ein kleiner gekrönter Adler, ist eine
größere Ausführung der gleichen Gestaltung, wie wir sie in Band IX
der Gerichtsprotokolle festgestellt haben. Form II des Formenpaares
im Gengenbacher Kontraktenprotokoll deckt sich vollkommen mit
der von Briquet als Einzelwasserzeichen unter Type 2097 mitgeteilten
Durchzeichnung. Er fand es 1572 zu Herford und 1575 zu Marburg
im Gebrauche.
Zu dem dritten Wasserzeichen mit angehängtem Fisch unter hoher,
schlanker Krone kennt Briquet eine ähnliche Ausführung aus dem
Jahre 1575. Sie ist in Domkapitelsprotokollen zu Konstanz ermittelt
und unter Type 5053 abgebildet. Briquet vermutet Herkunft aus
Elsässer Papiermühle.
Die papiergeschichtlich und wa sserzeichenkund-
1 i c h durchgeprüften neun Bände der Gerichtsprotokolle,
ferner die drei Bände der Kontraktenprotokolle von 1570 bis
1577 und dazu ein Band Niederschriften der Verhandlungen und Beschlüsse
des Rates der Reichsstadt bilden zusammen den Überrest
des Archivs der ehemaligen Reichsstadt, der als Geschichtsquelle im
Orte verblieben ist und verwahrt wird, über hundert und ein Dutzend
Einträge in den Protokollen betreffen die alte Papiermühle, ihre
Rechtsverhältnisse und Wirtschaftslage oder behandeln die einzelnen
Papiermacher mit ihren kleinen und großen Sorgen und Streitigkeiten
, von Schelthändeln und Bierschulden bis zur Gant und Auspfändung
. Es hält oft schwer, aus den umständlichen Formeln und
Förmlichkeiten der alten Gerichts- und Kanzleiausdrücke, den Kern
der Sache, um die es jeweils ging, zu erschließen. Ohne diese Protokolle
aber wüßten wir überhaupt nichts aus der wechselvollen Vergangenheit
der Jahrhunderte zurückreichenden Papierwerkstätte.
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