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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 45
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0053
Wegen Michel Beck und den übrigen Frönern und Pfändern in
den Nachlaß des Papierers wurde erkannt, daß erst ermittelt werden
müsse, wer die älteste Forderung habe. Aus dem Erlös des verkauften
Nachlasses sollen je dem ältesten nach der Stadt Gengenbach
Brauch und Herkommen Bezahlung geschehen bis auf den letzten.
Beck und den übrigen Frönern wurde Stillstand auferlegt.

Der Rat der Reichsstadt hatte nämlich in die Unterhaltung der Papiermühle
eingegriffen, damit sie in Gang bleibe. Er hatte dazu Darstreckung
und Fürsetzung an Geld und Früchten und andern Ausgaben
veranlaßt. Weitere Vollstreckungen wurden eingestellt. Alles
erlöste Geld aus den Verkäufen soll beim Rate hinterlegt werden.
Daraus soll zuerst der Lohn der Boten und Unterkäufer und alle
Aufwendungen auf Inbetriebhaltung der Papiermühle nebst dem
laufenden Pachtzins gedeckt und dann die Gläubiger der Reihe nach
bezahlt werden.

Ein Balthasar Heim zu Kaufbeuren wurde mit einer nicht näher
bezeichneten Klage gegen des Papierers Jerg Nachlaß abgewiesen.

Dagegen wurde Meister Lienhard dem Nestler und Bürger zu
Straßburg zugelassen, den Stab zu brauchen, d. h. zu vollstrecken.

Hans Hefelin zu Gengenbach hatte rückständigen Hauszins eingeklagt
. Da der Vogt der Kinder aber aufgekündigt hatte, wurde der
Kläger im Vergleichswege mit der halben Forderung abgefunden.
Eine Klage von Diepold Jourer und Hans Ellinn wegen einer Papierlieferung
blieb beruhen.

Der langwierigste Streit von Vincula Petri 1544 bis Purificatio
Mariae war ein Lumpenprozeß. Anthoni Langenbach hatte dem
Papierer Jörg Dietz 64 Zentner Lumpen geliefert, für die er 25 Pfund
Pfennige Ausgaben gehabt hatte. Die Lumpen waren aber bereits
verlesen worden und lagen mit andern vermischt; das Gericht ordnete
daher den gemeinen Verkauf und Hinterlegung des Erlöses
beim Rate an. Einspruch des Abtes wurde abgewiesen. Langenbach
wie die übrigen Fröner traten Beweis durch Kundschaften an. Sie
beriefen sich auf den Stettmeister Jörg Singler als Zeugen. Eine
Abschrift von dessen Aussage wurde Langenbach aber abgelehnt.
Durch Zeugen wurden Langenbachs Auslagen bestätigt und ihm die
25 Pfund Pfennige zuerkannt, wenn er dem Richter an die Hand geloben
vermag, daß sie ihm für die Lumpen noch unvergolten und
unbezahlt ausstünden. Da Langenbach aber als ein Vogt etlich
Papier aus dem gefrönten und gepfändeten Gut verkauft habe, soll
das daraus erlöste Geld an den 25 Pf. abgehen, oder er soll es zuvor

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