http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0071
Nach diesem Gutachten scheint sich Salzmann um die Kirchen-
baufrage im Sinn einer Erneuerung und Erweiterung oder eines
völligen Neubaus nicht mehr zu kümmern. Offenbar will er zuerst
einen Konkurrenzvorschlag abwarten, ehe er sich zum Wort meldet.
Nach einleitenden Besprechungen im Sommer und Herbst 1779
verhandelte das Obervogteiamt im Dezember 1779 auf Grund eines
Regierungsauftrages mit dem Gengenbacher Baumeister
Victor Kretz, dem Meister des stattlichen, 1784 erstellten
Gengenbacher Rathauses, und dem Haslacher Zimmermeister Holzer
über die Erneuerung und Erweiterung der Kirche. Es ließ sich auch
Kostenüberschläge von den übrigen Handwerkern vorlegen, dem
Schlosser Jerg Heim, dem Schreinermeister Hans Jerg Sutter, dem
Glaser Andreas Kirnberger, dem Schmied Joseph Sandhaas.
Der Entwurf von Kretz sieht ein verhältnismäßig geringfügiges
Hinausschieben der einen Seitenwand und die Erhöhung von Langhaus
und Chor vor. Erwähnt wird der Lettner.
Am Kretzischen Entwurf hätte zwar das Obervogteiamt nichts
auszusetzen gehabt. Dagegen war es, und mit ihm die Regierung,
darüber ungehalten, daß Kretz sein erstes Angebot nicht festhielt,
sondern unterm 3. Januar 1780 bereits 725 Gulden mehr forderte als
bisher. Man befürchte, daß diese Erhöhung nur die erste Kostensteigerung
sei.
So fand Salzmanns schriftlich vorgetragene Kritik ein geneigtes
Ohr: „Nach deme von dem Werkmeister von Gengenbach verfertigten
Bauriß würde der allda stehende alte Turm vollkommen aus dem
Mittel der Kirchen gesetzet. — Der Riß zeiget keinen formlichen
Chor, nach solchem wird die Kirche von darumen unförmlich, weilen
das Chor dem Langhause in einer Linie gleichlaufet. — Die zwischen
denen Fenstern stehende Pfeiler sind von einer so ungleichen
distance, daß hiedurch die Kirche ihre vollkommene Bauordnung
verlieret. — Die Kirche ist nach der Breite in ihrer Proportion allzu
nieder und, da sie nach diesem Riß wiederum zu tief in dem Boden
bleibt, so wird solche auch beständig wiederum ein ungesund Gebäu
verbleiben . . . Ich möchte viel ehender auf die ganz neue Erbauung
der Kirchen als auf eine so gestaltete Reparation von darumen antragen
, weilen auf solche Art diese Kirche immerhin ein ohnschick-
liches, irreguläres und ohnscheinliches Gebäu bleibet, hingegen aber
mit einem weiteren Kostenaufwand von 550 Gulden die Kirchen
ganz neu, mitfolglichen auch viel dauerhafter, bequemer und regelmäßig
könnte hergestellet werden. Zu desto besserer Einsicht lege
ich den von mir verfertigten Grundriß vor" (1. Februar 1780).
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