Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 130
(PDF, 52 MB)
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Schloß fühlte sich bedroht und bat Straßburg um Hilfe. Man einigte
sich schließlich dahin, nach Renchen von den Beteiligten Vertreter
zu senden, die miteinander beraten und beschließen sollten. Graf
Philipp III. von Hanau-Lichtenberg hielt sich abseits. Nach dreitägiger
Beratung wurde am 25. Mai, „uff assencion 1525" der Vertrag
von Renchen abgeschlossen und von den Vertretern der beteiligten
Vertragsschließenden unterschrieben. In 12 Artikeln wurden
folgende Gegenstände bzw. Streitfragen behandelt: Besetzung
der Pfarrstellen, wozu gleich im 1. Artikel bemerkt wird: Es sollen
auch die Pfarrer das gots wort luter und unverdunkelt verkünden";
Zehnten, Freizügigkeit, Forst- und Jagdrecht, Frondienste, Gülten
und Erblehen, Frevel und Almendstreitigkeiten, Todesfälle. Im letzten
(12.) Artikel wird besonders betont: „Es soll auch eifrig geprüft werden
, ob es sich nach der Heiligen Schrift mit allen diesen Punkten
richtig verhalte."

Graf Philipp III. hielt sich nicht an die Renchener Vertragsbestimmungen
gebunden und ließ seine Untertanen vielfach dafür büßen.
Damit wurden neue Schwierigkeiten und Feindseligkeiten nach innen
und nach außen, besonders mit Straßburg, geschaffen. Im Zusammenhang
steht damit der Zug der Straßburger vor das Will-
stätter Schloß und dessen Beschießung 1526, auch der spätere Prozeß
wegen Landesfriedensbruch, den der Graf gegen die Stadt anstrengte
und der viel Verdruß und Unruhe hervorrief.

Die religiöse bzw. kirchliche Frage blieb unter diesen widrigen
Umständen ungelöst und seinem Sohne und Nachfolger Philipp IV.
vorbehalten, der 52 Jahre, von 1538 bis 1590, an der Regierung war.
In seinen letzten Lebensjahren suchte Philipp III. manches wieder
gut zu machen, was er im Bauernkrieg und in der Folgezeit gefehlt
hatte. So gab die Lichtenauer Stadtordnung von 1531 die früheren
Freiheiten bis zu einem gewissen Grade zurück, wie die neue Waldordnung
die Streitigkeiten im Fünfheimburgerwald beendete; auch
für Anstellung tüchtiger Priester war er besorgt und für das Wohlergehen
der Bewohner in Stadt und Amt Lichtenau. Außenpolitisch
blieb aber das Verhältnis zu Straßburg, das durch seinen Sohn bereinigt
wurde. Durch den Hagenauer Abschied 1547: Die Lichtenauer
Zollstation bei Graueisbaum gewährte den Straßburgern Nachlaß
von Abgaben und Gebühren. Die lange aufgeschobene Reformation
konnte zielbewußt vom Grafen Philipp IV. durchgeführt werden;
denn die Reichsstadt Straßburg hatte sie bereits 1523 formell angenommen
. Die vier großen Reformatoren Matthäus Zell von Kaisersberg
, Wolfgang Capito von Hagenau, Kaspar Hedio von Ettlingen

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