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grafen berichtete der Abt, daß „sich um die vacirende Condition
(Stellung) ein Johann Christoph Schreckenfuchs, gewester östreichi-
scher Ambtmann, neben Johann Gluncken, landgräflich-fürsten-
bergischer Unterthan von Löffingen, beworben und angemeldt". über
die Qualifikation des Glunck fügte der Abt hinzu: „daß er neben seiner
angebohrnen mütterlichen nicht allein derLateinisch-Italiänischen
und französischen Sprachen nach Nothdurft erfahren, sondern daß
er sich hiebevor schon auch in dergleichen Condicionibus habe gebrauchen
lassen und als Sekretär unseres Gotteshauß Schuttern fidel
erfunden worden." Nach solcher Empfehlung wurde Glunck selbstverständlich
Schwarzacher Schaffner219).
Der neue Schaffner hat den Abt beim Rüggericht des gleichen
Jahres angelegentlichst darin unterstützt, „daß die Leuthe nit noch
die letzten Häusern einfallen und die Felderen nit untergehn lassen".
Er hat auch das Gesuch von 1647 unterschrieben, „dem Jud Aaron
im Dorff Schwarzach ein Wohnungen zu geben, derweil sein bisherig
Haußherre Jud Hirzel zu Stollhofen sein Tochtermann ins
Hauß hat genommen". Das Bittgesuch wurde in Baden genehmigt,
„jedoch dergestalten, daß er gleich andern Schirmverwandten Juden
jahrs von dato an das gewohnlich Schirmgeld von zehen Reichs-
thalern zur Landschreiberey richtig einliefern solle"220).
Im Jahre 1648 fand die erste Landschatzungserneuerung „bey nun-
mehro von Tag zu Tag verhoffender Besserung der überhäufften
Kriegs-Beschwehrden" statt, „wobey auf gnädigen Befelch die Beschreibung
aller Güther und Haaben, liegend und fahrendem, durch
des Gotteshauß Schaffnern Johannes Gluncken und Stadtrechnern zu
Stollhofen Johann Carl Campanusen vorgenommen". Die Schätzung
fand statt in Gegenwart des Abtes und folgender Schwarzacher
Männer: „Hannß Königen Schultheißen, Conrad Silberbart Stabhaltern
, Jerg Harschen und Michel Zellern des Gerichts und Anton
Bernharden von der Gemeind, ferner Sigmund Reinold, Peter Wintern,
Christmann Hetteln, Haimß Waltern, Peter Reiffen, Michel Häuffer,
Jacob Burckharden und noch etliche andere221)."
Im Jahre 1649 erneuerte Abt Vincenz den Vergleich von 1629,
„wobey mein Antecessor noch sein Convent in dem sechsten Punkte
anlangend der Aebbtischen Leibeigenen Frohndiensten nicht accep-
tiren können und künfftiger Consequenz halber die Subscription
unterlassen, dabey diese Frohndienste, wie es vor Uhraltem obser-
2") Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage XXIII.
Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 42/43.
*") Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 51/B.
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