http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0077
Reichung der heiligen christlichen Sakramente zu Schwarzach seinen Untertanen
allda verordnet, damit er dem Gotteshaus etwas einbrächte, daß man die jährlichen
Zinse, Gülten und andere Geldschulden, so er und sein Bruder (Großkeller)
außerhalb dem Kloster in dieser aufrührerischen Zeit gemacht, desto ruhiger ausrichten
möchte und also, was man einem fremden Priester geben müßte, er dem
Kloster in gutem selbst verdiene ... Da er sich nun mit Brief, Siegel und etlichen
Befehlen der Kanzlei in das Gotteshaus verfügt, sich auch dazu mit Büchern, so
er erkauft, gerichtet habe, habe auch der Amtmann zu Stollhofen auf Simonis und
Judä der zwölf Boten der Gemeinde zu Schwarzach solches fürgehalten und
schriftlich verlesen, sie aber nit gutwillig befunden, daher ihnen geraten
und sie angewiesen, wider E. Gn. Bescheid zu supplicieren ... Die Bauernschaft
achte den Fürstlichen Befehl, Brief und Siegel nicht, habe ihn auch des
Seinen gewalttätig beraubt, sein Kloster jämmerlich zerrissen ... und wolle
ihn zum letzten schwerlich bei sich leiden, sondern habe sich
auch trutzlich hören lassen, daraus er nichts Gutes vernehme. Daher bitte er um
den markgräflichen Schutz, daß die Bauernschaft ihn Pfarrer sein und predigen
lasse, oder so sie das nit wollten, auf ihr Besolden einen Priester annehmen, den
sie alleweg ohne Nachteil seiner und des Gotteshauses, jedoch mit Vorbehalt der
Jurisdiktion des Kirchherrn, so er bisher allda gehabt, halten. Geben auf Präsen-
tationis Maria Virginis Anno xxv (21. November 1525. Fasz. 151).
Da aber Baden wie jede andere Herrschaft genug für sich selbst
zu tun hatte, standen die Klostergebäude bis ins Jahr 1527 leer10).
Unbekannt ist, ob der vom Kloster bestellte Scherzheimer Leut-
priester in den Tagen des Aufruhrs flüchtig ging, da etwa eine
trotzige Bauernschar in den Pfarrhof eingedrungen war. Pfarrei und
Kaplanei standen verwaist, und das Kirchspiel blieb in der Seelsorge
sich selbst überlassen. Denn wie anderwärts wurden die als „Nebenschinderei
" bezeichneten Gefälle des Seelbuches und dergleichen
verweigert und dadurch die seitherigen Einkünfte der Pfründe geschmälert11
). Schwer rang das Kloster im Kampf ums Dasein und vermochte
nichts zur Beseitigung der kirchlichen Mißstände zu tun.
Um die wilderregten Bauern wirksam zu besänftigen, erachtete es
die weltliche Obrigkeit als Pflicht, helfend einzuspringen und das
Volk mit geordnetem Gottesdienst und geregelter Seelsorge zu versehen
. Bei diesem Eingriffe in die klösterlichen Patronatsrechte,
Ia) An Pfingsten 1528 klagt Abt Johannes wieder: Der jetzige Leutpriester zu Schwarzach greife ihn
und den Konvent dermaßen in seinen Predigten an, daß sie seinethalben beschwerlich hier wohnten.
Dazu mache er damit ihnen die Untertanen also widerwärtig, daß sie kümmerlich Knecht und Magd
überkommen mögen. Denn alle seine Predigten dienten mehr zur Uneinigkeit, Neid und Haß gegen sie
als zu christlicher Zucht. . . Es sei aber gar kein Feiertag mehr, Festa Christi oder der Heiligen, so gehe
man stetig an die Arbeit. Wie er auch mit den Sakramenten umgehe, liege offenbarlich am Tage, und
durchachte er sie mit Schandworten und Schmähungen . . . (Fasz. 403).
n) Das vom Heiligenpfleger zu Stollhofen 1528 eingesammelte Geld der Jahrzeiten und Seelgeräte
wollte der Vogt den Armen austeilen, doch der Abt beanspruchte es zur Besoldung des Leutpriesters
(Fasz. 403}. In Auenheim wurde das Seelbuch während des Aufruhrs von fremden Händen gar entwendet
und blieb auf mehrere Anfragen der Dompropstei Straßburg 1533 und 1541 verschollen (Auenheim Konv. 4).
über die Wegnahme des Seelbuches zu Sand siehe Willareth, Sander Chronik, Seite 69. In Legelshurst
trugen die Seelgeräte jährlich 3 lb. ^. Bischof Erasmus bat 1544 Graf Philipp IV. von Hanau um seine
Mithilfe, damit die Pfarrei wieder gebührend besetzt werden könnte (Legelshurst Konv. 3).
77
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0077