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auf den Ortenauer Vertrag mit Hohn ab: „Die wyl sein F. Gn. hie-
vor ein Ordnung hat helfen machen, wie und welcher maßen es mit
den pfarrern gehalten soll werden, und aber euwer schryben und
bitten derselben gar ungemäß, so künden wir üch in dysem faal
nit willfaren . . . Datum Dornstags noch margrethe Anno D. xxv."
(Fasz. 151).
Nun berief die Herrschaft Lichtenberg V e 11 i n E m e 1 , einen
Geistlichen von Stechsfeld (?), der samt einem Helfer den Pfarr- und
Kaplaneidienst besorgen sollte, und legte beiden als festes Jahreseinkommen
je 60 fl. aus dem Zehnten zu. Sicher zählte Emel zu den
Anhängern Luthers oder war mindestens lutherfreundlich eingestellt.
Bei der allgemeinen Zersetzung jedoch, in der nichts mehr Bestand
zu haben schien, mußte die Zucht einen harten Stoß erleiden: Veitin
Emel kam seiner Amtspflicht nur lässig nach, und Klagen wurden
laut, Da gab die lichtenbergische Obrigkeit 1527 dem ins Gotteshaus
zurückgekehrten Abte den Zehnten wieder zurück mit dem Ersuchen
, Pfarrei- und Kaplaneipfründe nach Herkommen mit zwei
Priestern zu besetzen. Denn nach dem Weggang des Helfers besorgte
auf klösterliche Anordnung Herr Ambrosius seit Oktober 1527 die
Kaplanei Lichtenau, und da der Leutpriester den 20. März 1528 ebenfalls
wich, bis Ende Mai auch die Pfarrei Scherzheim; von hier an
bis Joh. Bapt. 1528 ließ der Abt beide Pfründen aus dem Konvent
versehen. Dem kirchlichen Leben dürfte dieser häufige Wechsel
kaum förderlich gewesen sein! Wegen Vorehthaltung der Helferkompetenz
klagte Veitin Emel bei der Kanzlei zu Baden und hernach
vor dem Kleinen Rat zu Straßburg. Der von Markgraf Philipp einverlangte
Bericht gewährt Einblick in diese wenig erfreulichen Zustände
:
Bald nachdem die Bauernschaft sich 1525 wieder beruhigt hatte, setzten die
Amtleute beider Herren von Lichtenberg einen Geistlichen von Stechsfeld (?),
Veitin Emel, auf die Pfarrei Scherzheim und versprachen ihm und einem Helfer
der Filialkirche zu Lichtenau als Besoldung 120 fl. „Solche zween Priester bezahlten
die Lichtenauer Amtleute aus dem Zehnten zu Scherzheim, Muckenschopf
und Helblingen, also wann und solange Herr Veitin einen Mietling gehabt, für
zween Personen, und wann er keinen gehalten, haben sie ihm für seine Person
allein den halben Teil obgenannter Pension gereicht und nit für zweene. Ist auch
also von ihm ohne Weigerung angenommen worden" . . . Als 1527 dem Gotteshaus
der große Zehnt wiederum zurückgegeben worden, stellten die Amtleute mehrmals
das Ersuchen, zwei Priester zu Scherzheim — Herr Veitin saß bereits ohne Mietling
allda — zur Versehung beider Kirchen zu Scherzheim und Lichtenau zu halten.
Würden Bitsch und Hanau Abt und Konvent wieder in ihre hergebrachten Rechte
und Nutzungen einsetzen, war die Antwort, so wollten sie gedachte Pfarrei mit
zwei Priestern versehen, baten auch, Herrn Veitin zur ordentlichen Versehung der
Kirche ermahnen zu wollen. „In mittler Zeit des 27. Jahrs ist ein Kindlein im
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