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Kirchspiel zu Scherzheim zu taufen gewest, aber es ist weder Pfarrherr noch
Helfer, der das getauft hätte, vorhanden gewesen, deshalb die Amtleute erzürnt
(dann sie davon gehört, daß Herr Veitin gesagt: Man sollte die Kindlein die
Woche zusammen behalten bis auf den Sonntag), haben das Pfarrhaus aufgetreten,
Türen, Läden, Fenster und Öfen zerstoßen und zerschlagen". Also ist der Abtei
durch die Säumnis Herrn Veltins solcher Schaden entstanden.
Bald nach dem hat sich Pfarrer Emel zu Schwarzach häuslich niedergelassen und
den Abt um Bezahlung eines Mietlings oder Helfers, den er nicht gehalten, ersucht
. Dieser verwies ihn jedesmal an die Lichtenauer Amtleute. Wegen des
vorenthaltenen „Lidlohns" klagte Emel dann bei der Kanzlei Baden. Gerichtlich
ausgetragen wurde die Klage aber erst, als Herr Veitin nach der Stadt Straßburg
verzogen war. „Als darnach unsere Weine ungefähr um Martini des 28. Jahrs
aus dem Elsaß gen Straßburg auf der Nabe an Kran geführt und von da zu Schiff
auf dem Rhein gen Greffern an Staden zu bringen, geladen werden sollten, hat
Herr Veitin dieselben vor seinen vermeinten Lidlohn arrestieren lassen und für
fünf Vierteljahr 75 Gulden begehrt. Da solches an Konrad Alckheffer, einen
Burger zu Straßburg, etwann unsern gewesenen Schaffner, gelangt, hat er sich der
Ansprach halben für uns in Bürgschaft begeben, die Weine also gelediget und auf
dem Wasser herabgefertigt".
Hierauf ward ein Rechtstag auf Samstag nach Hilarii 1529 angesetzt und dem
genannten Bürgen auf der Pfalz (Rathaus) zu erscheinen geboten. Auf schriftliche
Anzeige des Bürgen erschien der Abt selbst auf dem Rechtstag, um mündlich auf
Herrn Veltins Klage zu antworten, ersuchte auch, den Bürgen nun seiner Bürgschaft
ledig zu sagen und die Angelegenheit vor den ordentlichen Richter des
Gotteshauses oder den Markgrafen als Schirmherrn bringen zu wollen. Auf dieses
Erbieten wurde vom Kleinen Rat erkannt, daß die Sache vor ihnen auf der Pfalz
ausgetragen werde. „Nachgehends sind wir zu viel Terminen erschienen, doch
allerwegen allein auf Botschaft des Bürgen, von denen von Straßburg aber nie
erfordert worden. Wir haben bekundet, daß wir Herrn Veitin nit gen Schertzheim
verordnet, auch kein Pension geschöpft ..." Da mangels Versehung beider Kirchen
sich inzwischen große Klage erhob, hat das Kloster die Gemeinde Lichtenau vom
20. Oktober 1527 bis 17. Hornung 1528 mit Predigt, Messe u. a. versehen und
darnach weiter von Sonntag Septuagesimä bis auf Annunciatione Maria, den
20. März, durch Herrn Ambrosium und ihm auch besondere Belohnung gegeben.
Da ist Herr Veitin von der Pfarrei gewichen, und Herr Ambrosius hat fürder
Scherzheim und Lichtenau versehen bis auf Sonntag Vocem Jucunditatis, den
26. Mai. Hernach wurden beide Kirchen aus dem Konvent versorgt bis Johannis
Baptistä.
„Uber dem allem ist das Endurteil ergangen: Würde Herr Veitin Emel einen
Eid leiblich zu Gott schwören, daß er allen möglichen Fleiß angekehrt habe, einen
Mietling zu bekommen und aber keinen haben mögen, so sollen wir eines Helfers
halben ihn vergnügen." Die Höhe der Entschädigung müßte bei dem Kleinen Rate
stehen. Auf das hin appellierte der Abt anschließend mündlich an das kaiserliche
Kammergericht.
Zur Ersparnis unnützer Kosten führten die Räte Markgraf Philipps auf Dienstag
nach St. Bartholomäustag 1529 einen Vergleich herbei: Abt Johannes sollte Herrn
Veitin, Bürger zu Straßburg, alsbald 10 fl. und auf St.-Martinstag weitere 18 fl.
dahin antworten. (Fasz. 151.)
Um die finanziellen Sorgen zu beheben, mochte der Abt sich schon
mühen, durch Besetzung der Pfarrei Scherzheim im Genüsse des
Zehnten zu bleiben und auch die übrigen Ausstände zu erhalten, da
die Bauern seit 1525 gar keine Lust zeigten, die schuldigen Gülten
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