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Großherzog Friedrich I. und die Großherzogin Luise bei. Im Namen
der Stadtverwaltung Karlsruhe ehrte sein Amtsnachfolger Siegrist
am offenen Grabe und in der Bürgerausschußsitzung vom 12. Dezember
1906 den Dahingeschiedenen. Die später von der Stadt
Karlsruhe erstellte Schnetzler-Büste wurde leider ein Opfer des
zweiten Weltkrieges.
Jagd, Goldwäscherei und Fischerei in Ottenheim
Von Christian S ü 11 e r 1 i n
Schon die römischen Geschichtsschreiber berichten uns, daß im
Leben unserer Vorfahren die Jagd eine große Rolle spielte. Bei den
Germanen war sie ursprünglich Recht jeden freien Mannes, dann des
Grundeigentümers. Im frühen Mittelalter beanspruchte der Kaiser sie
für sich als Regal, d. h. als ius regale, als königliches Recht, und verlieh
sie, wem er wollte. Dabei kamen nur Magnaten in Frage; denn
die Jagd war eine noble Passion und kostete Geld. Aber sie war
noch mehr; sie war nötig, und zwar bis ins 17. Jahrhundert zur
Deckung des Fleischbedarfs. Zur Beaufsichtigung und Verwaltung
der Jagd wurden Berufsjäger angestellt, die ihr Handwerk — das
Waidwerk — zunftmäßig erlernen und nach bestimmten Regeln
kunstgemäß betreiben mußten und die eine besondere Waidmannssprache
hatten.
1449 kommt in der „Straßburger Ordnung" des Vogelfanges Ottenheim vor:
„Es soll nieman von vastnacht kleine vohel vohen weder mit lymerutten noch mit
garnen noch mit Lunden oder mit andern dingen weder alte noch junge, noch veil
haben, grün oder gesalzen." (Es fällt auf, daß man die Vögel gesalzen verkaufte,
während von einem Salzen der Rheinfische, was doch näher läge, nichts bekannt
ist.) „Es seien vasant, velthüner, antfogel (Enten), brofogel (Brachvogel), dritfogel
(unbekannt), murfogel (Reiherente), rachhelse (?), breitsnabel (?), trössel (Trossel-
ente), nümel (weiße Nonne), merrich (von mergens, Taucher), ziemern (Krammetsvogel
), .vifitz (Kiebitz). Usgenommen wachtelen, spirer (Uferschwalbe); und aller
Leye junge fogel us zu nemen us den Nestern, die mag man usnemen und veil-
haben und sust kein ander!" Dann folgen die Strafen für den (wei s das wer),
welcher die vogeler ordenunge verletzt.
Das Jahr 1681 bringt uns nachbarliche Verhandlungen mit der
Ritterschaft, deren von Bock von Bläsheim und Gerstheim und der
Zorn von Bulach, wegen andauernder Eingriffe in die „Jagdbarkeit",
besonders in den sogenannten Wolfsschollen und den Obergrünen,
zum Ottenheimer Forst gehörig. Dabei erfahren wir etwas von der
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