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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 178
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der Bevölkerung emporhoben und sich dem niederen Adel anglichen,
mit dem sie vielfach durch Heiraten verwandtschaftliche Beziehungen
anknüpften, sofern es ihnen nicht gelang, selbst den Adel zu erwerben2
). Die Beamtenschaft sonderte sich so einerseits von dem
Bürger- und Bauernstand ab, auf der anderen Seite konnte sie aber
doch nicht in ihrer Gesamtheit in den Adel aufgehen, in dem der
,,Beamtenadel" ohne Grundbesitz gegenüber dem alten Grundadel
doch nur einen geringen Rang einnahm. Wenn sie auch niemals zur
abgeschlossenen Kaste wurde, sondern sich immer wieder aus anderen
Gesellschaftskreisen ergänzte oder in diese hinüberwechselte,
so trug doch neben der sich entwickelnden besonderen Berufsethik
die Berufsvererbung und die verwandtschaftliche Verflechtung zwischen
den verschiedenen Beamtenfamilien zu der Ausbildung einer
gewissen Beamtenaristokratie bei, die gleich den „Ehrbaren Geschlechtern
" der Städte eine gesellschaftliche Mittelstellung zwischen
Bürger und Adel einnahm.

Die wirtschaftliche Lage der höheren Beamtenschaft war keineswegs
gesichert. Die Besoldung, überwiegend in Naturalien bestehend,
war verhältnismäßig gering. Man trifft daher immer wieder auf Verschuldung
einzelner Familien und auf einen raschen Abstieg derselben
, während neue Familien emporkommen. Aufrechterhaltung
der gesellschaftlichen Stellung durch mehrere Generationen hindurch
findet sich nur da, wo die Söhne durch eigene Begabung und Tüchtigkeit
in ähnliche Stellungen wie ihre Väter aufrücken und die Töchter
standesmäßige, wirtschaftlich günstige Ehen eingehen. Von einem
Nepotismus ist die Fürstenbergische Verwaltung nie beherrscht worden
. Im allgemeinen entschieden nur die Fähigkeiten über Aufnahme
und Aufstieg im Amte.

Daß bei der Anstellung von Beamten in der Regel die Landeskinder
bevorzugt wurden, erscheint selbstverständlich. Doch zeigten
sich die Grafen und Fürsten von Fürstenberg bei der Auswahl der
Beamten keineswegs engherzig, wie überhaupt in den deutschen
Kleinstaaten eine weitgehende Freizügigkeit der oberen Beamten
festzustellen ist. Namentlich bilden die Honoratiorengeschlechter der
südwestdeutschen Reichsstädte, bei denen sich eine gewisse Tradition
in der Kenntnis der Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte ausgebildet
hatte, eine beachtliche Quelle für den Beamtennachwuchs in
den benachbarten geistlichen und weltlichen Territorien. Doch fin-

2) Vgl. dazu K. S.fiader, Zur Lage und Haltung des schwäbischen Adels am Ende des alten
Reiches. Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, V. Jahrgang, 1941, S. 355 ff., insbesondere
S. 346—349.

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