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vogteiamt Triberg die Bitte der Stadt Triberg wegen Wiedereinführung
der Viehmärkte und Gestattung einer sechsjährigen Zoll-
und Weggeldbefreiung. Am 5. Juli 1791 wird ein gleiches Gesuch
wiederholt, nur daß in diesem Gesuch um zehn- statt bisher sechsjährige
Zoll- und Weggeldbefreiung nachgesucht wird. Das Gesuch
wird vom Obervogteiamt befürwortend weitergeleitet, ,,da der Vorteil
, der durch die Viehmärkte sowohl dem Ärario, als auch der
Stadt zufließe, sehr beträchtlich sei."
In dem Vorlagebericht der Regierung an die Kaiserliche Hofkanzlei
wird dazu noch weiter ausgeführt, das Obervogteiamt Triberg habe
die Bittschrift mit dem Beisatz anher begleitet, „daß die ganze Aufrechterhaltung
des Orts Tryberg einzig und allein von der aller-
gnädigsten Bestättigung sothanen Privilegiums undWiedereinführung
der Viehmärkte abhänge."
Ob auf diese Anträge eine Entscheidung erginge, war nicht festzustellen
. Die Anfang des 19. Jahrhunderts immer mehr anwachsende
Industrie usw. dürfte auch den bisherigen Standpunkt über die
Lebenswichtigkeit der Viehmärkte für Triberg wesentlich geändert
haben.
Die Schwarzwälder Strohflechterei
Von Gustav Hirt
Zur Zeit, als LZ 129 den Urwald erforschte, fand in der Halle des
badischen Landesgewerbeamtes in Karlsruhe eine Ausstellung von
Heimarbeiten statt, um dadurch die Heimatindustrie in Baden wiederum
neu zu beleben und zu fördern. Unter den vielen ausgestellten
Heimarbeiten des täglichen Bedarfs war auch eine schöne Auswahl
von Gegenständen, aus Strohgeflecht hergestellt, vertreten, die für
die eingegangene Strohgeflechtindustrie Ersatz bieten sollte, über
die Entstehung und Entwicklung dieser zweihundert Jahre lang
blühenden, aber leider eingegangenen Strohflechterei liegen folgende
Vorgänge zugrunde: Bis zum Jahre 1700 trugen sowohl Männer als
auch Frauen allgemein Filzhüte. Erst im Jahre 1716 erschienen die
Frauen mit den ersten Strohhüten, und von dieser Zeit an rechnet
der Beginn der Strohflechterei im Schwarzwald. Während noch in
den ersten Jahrzehnten die Geflechte aus buntem Kornstroh her-
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