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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 206
(PDF, 59 MB)
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Bei Ringsheim lag früher eine Siedlung Meistersheim. 1269 wird die Witwe eines
Rudolf von Meistersheim genannt. An diese Siedlung erinnert heute noch das
Gewann Meistersheimerfeld. Auch der ausgegangene Ort Reichenweier lag in der
Nähe von Ringsheim, zwischen diesem und Grafenhausen, im 14. Jahrhundert öfter
genannt.

//. Die Herren von Ringsheim

Vom 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts spielt der Ortsadel der Herren
von Ringsheim in der Geschichte des Dorfes eine nicht unbedeutsame Rolle.
Zu Anfang des 14. Jahrhunderts erhält Gerhard von Ringsheim vom Bischof von
Straßburg die Hälfte des Dorfes zu Lehen. (Friedrich von Lichtenberg 1299—1306,
Johann I. von Dirpheim 1306—1328.) 1347 belehnt Bischof Bertold II. von Buchegg
(1328—1353) Walter von Ringsheim, Gerhards Sohn, mit der Hälfte des Ortes. Im
gleichen Jahr gestattet Bischof Bertold einen Kauf der Stadt Ettenheim mit Walter
von „Ryngesheim" über seinen Anteil (anscheinend !4) und die Rechte, die er an
dem Dorfe Ringsheim hat. 1413 erhält Konrad von Ringsheim vom Bischof von
Straßburg den 4. Teil des Dorfes zu Lehen. 1418 verkauft Konrad von Ringsheim
diesen Anteil um 118 fl. an die Stadt Ettenheim. 1465 schließt die Stadt Ettenheim
mit den Herren von Ringsheim einen Vertrag über die gemeinschaftliche Verwaltung
des Dorfes. Damals besaß' sie 3 Teile des Dorfes. Vorübergehend hatten
die Herren von Ringsheim das ganze Dorf zu Lehen. Als zu Anfang des 16. Jahrhunderts
das Geschlecht derer von Ringsheim ausstarb, zog der Bischof von Straßburg
als Lehensherr den von Konrad von Ringsheim an die Stadt Ettenheim verkauften
Anteil an sich und löste in der Folgezeit auch die übrigen Anteile der
Stadt Ettenheim am Dorfe ein, so daß es von da ab ganz im unmittelbaren Besitze
der Bischöfe von Straßburg blieb, die Lehensherren, also Obereigentümer, schon
immer gewesen waren. (Die vorstehenden Angaben können nur mit einigem Vorbehalt
gemacht werden. So ist z. B. nicht ersichtlich, ob die Anteile des Gerhard
[Vater] und des Walter [Sohn] identisch waren oder zwei verschiedene Hälften
darstellten.)

III. Landeshoheit und Organisation

Die Geschichtsschreiber des Klosters Ettenheimmünster stellten sich schon immer
auf den Standpunkt, auch der westliche Teil der Mark Ettenheim sei durch
die Ruthard'sche Schenkung ursprünglich an das Kloster gekommen, diesem
aber von den Straßburgern Bischöfen später entzogen worden. Tatsächlich läßt sich
eine Herrschaft oder Landeshoheit der Bischöfe in Ettenheim und Umgebung erst
seit etwa 1100 nachweisen, während sie in der Oberkircher Gegend schon etwas
früher Fuß gefaßt hatten. Das Kloster dagegen übte schon sehr viel früher Hoheitsrechte
, mindestens im östlichen Teil der Mark Ettenheim, aus.

Das rechtsrheinische Gebiet des Fürstbistums Straßburg bestand so aus der Oberen
Herrschaft (Ettenheim) und aus der Unteren Herrschaft (Oberkirch). Zur Oberen
Herrschaft gehörten außer der Stadt Ettenheim zuletzt die Gemeinden Ringsheim
, Grafenhausen und Kappel. Ortsvorsteher waren die herrschaftlichen Schultheißen
(von der Herrschaft ernannt), denen ein „Heimburger" beigegeben war, der
etwa die Funktionen des heutigen Gemeinderechners hatte. Jede Gemeinde bildete
einen eigenen Gerichtsbezirk; das „Gericht" in Ringsheim bestand aus Schultheiß,
Heimburger und fünf Beisitzern; diese und der Heimburger wurden alljährlich von
der Bürgerschaft gewählt und vom Oberamt bestätigt, dem das Gericht unterstellt
war. Als dessen Unterorgan hatte das Gericht die Befehle des Obetamts zu vollziehen
und Polizeibefugnisse auszuüben. Insbesondere aber oblagen dem Gericht
Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (in Verbindung mit der Amtsschreiberei).
Die Beisitzer des Gerichts pflegten ihrem Namen „des Gerichts" beizufügen. Im

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