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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 214
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40 Stück Vieh ums Leben gekommen, verschont blieben nur drei Söhne und ein
Knecht. Von einer Feuerwehr-Hilfe war damals noch keine Rede, über den tragischen
Brandfall besitzen wir im Karlsruher Generallandesarchiv, Abteilung Specialia
Niederwasser 13, einen ausführlichen Bericht des Triberger Obervogtei-Amts vom
14. Dezember 1741 an die K. K. Vorderösterreichische Regierung in Freiburg.

über die Brandursache war man sich zum obigen Zeitpunkt (1741) noch nicht
klar; war es ein Racheakt von Seiten „herumziehenden Gesindels"? Oder war es
eine Unvorsichtigkeit der übernachtgebliebenen Personen? (Das Haus war zugleich
Wirtshaus „Zum Ritter".)

Später fiel der Verdacht auf den sogenannten „Weißen Bettel-Bub", ein gemeingefährliches
Individuum, der endlich im Jahre 1774 am Galgen in Schiltach sein
Verbrecherleben endete. Wir lassen den amtlichen Bericht aus Triberg im Wortlaut
folgen:

An die Vorderösterreichische Regierung in Freiburg.

Excellenz und Gnaden!
Hochwohlgebohren, Hochedelgeborne!
Gnädig-gebietende Herren, Herr!

Ewer Excellenz und Gnaden solle ohnangzaigt nicht lassen, wass massen an
lezt verwichenen Samstag d. 9ten huius nachts zwischen 11 und 12 Uhren ein in
hiesiger Vogtey Niederwasser an denen Hornbergs Gränzen ligender Bauren Hoff
samt allene in selbigem befindlichen Hausrath, Fuether und maisten Theils des
gegen 40 Stuckh beioffenen s. v. Viehs durch eine gähling entstandene hefftige
Feurbrunst nicht nur allein gänzlichen eingeäschert, sondern auch zumahlen zum
grössten Unglückh der ansonsten jederzeith Ehrlich- und Gottesförchtig geweste
Baur Urban Föhrenbach, dessen Hausfrau, ein gewachsene und 4 kleine Döchtern,
3 Dienst-Mägt, ein frembeter alldorten Übernacht gebliebener Mann samt seinem
Weib und Dochter, mithin in allem 13 Lebendige Persohnen jämmerlicher weiss
durch die wüthenden Flammen verzehrt und getötet worden.

Ob nun zwahr mann den Ursprung und Ursach dieser so vehement und schnellen
Brunst nicht ergrunden kann, und die annoch dem Feuer entronnenen Söhne und
Knecht des Hauses darfür halten wollen, dass, weilen die Flammen Ihren Aussbruch
in der Höche des Hauses auf dem Oberten oder Fuether Thänn, allwohin
mann in dem Hauss mit einem Feuer oder Licht niemahlen gekommen, genommen,
auch zumahlen dasjenige Thor, durch welches mann zu gedachten Oberten von
aussen her hineingehe, eröffnet gewesen, ohngeachtet mann selbiges doch abends
vorhero verschlossen habe, sottane Brunst glaublichen durch bosshafte einlegung
des Feurs beschehen seyn müsse, da besonders eines Theils das Feuerwerckh in
dem Haus allerorthen sehr wohl versorgt gewesen, andern Theils die hiesige und
andere angränzende Herrschafften von vielem müessig- und liederlichen Gesindel
solcher gestalten angefüllet ist, dass selbige- deren Einschichtig herumliegenden
Bauren Höffen den Maister vollkommen spihlen, und so mann nach Ihrer Impertinenz
Ihnen nicht alles geben oder gestatten will, Sie alsobald mit Mord und Brand
Trohen, mithin jedermänniglich in schreckhen und forcht, folglichen auch nunmehr
in dem Verdacht Seyen, dass eben durch derley liederliche gesellen dieses Unglückh
angestellet worden seyn könne . . . immitelst aber habe ich gleichwohlen
auch nötig erachtet, sothane fatale und wegen dem Verlust so vieler ohnschuldiger
Persohnen ganz besonders denkhwürdige Brunst an Ewer Excellenz und Gnaden
in Unterthänigkeit einzuberichten, dabeynebens aber auch mich gehorsamst anzufragen
, ob nicht Ewer Excellenz und denen Hinterlassenen und annoch übriggebliebenen
5 Kinderen, wovon 2 beraiths in der Ehe, die andern aber annoch
ledig und dem wüthenten Feur kümmerlich entrunnen, wegen dem so empfind-

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