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liehen Verlust Ihrer Elteren, geschwüstrigen, Hauss und Habschaften ratione der
gnädigsten Herrschafft angefallenen zweyfachen Haubtfahls, das beosnders das
mehrere Vieh verzehrt worden, einen gnädigen Nachlass widerfahren zu lassen
und disen so sehr betrübten Leuthen solchen nachzusehen. Mithin allein der Leibfahl
von denen betreffenden abzufordern in gnaden geruhen möchte.
Die betrüebte Erben werden solche hohe Gnad mit underthänigem Dankh in
ihrem Gebett niemahlen vergessen, und Ich verharre mit unterthänigem Respect
Ewer Excellenz und Gnaden
Unterthänig gehorsammer
J. F. M. v. Pflummern, Ovgt.
Tryberg, d. 14ten Decembris 1741.
Die Furtwanger Zehntscheuer
Bei den wenigen im Badischen Generallandesarchiv über Furtwangen vorhandenen
Akten befinden sich zwei interessante Dokumente zur Geschichte des Ortes. Das
eine ist aus dem Jahre 1734, das andere von 1772. Beide befassen sich mit der
Zehntscheuer, das erste über die Errichtung einer Scheuer, das zweite über Wiederherstellungsarbeiten
an derselben.
Furtwangen gehörte damals zur Herrschaft Triberg und war dem Benediktinerkloster
St. Georgen im Schwarzwald zehntpflichtig. Es hatte neben dem landesherrlichen
Vogte einen Klostermeier, der die Rechte, Interessen und Geschäfte
des Klosters wahrzunehmen hatte. Die 54 Lehensbauern der Furtwanger Gemarkung
mußten den Zehnten von ihren Höfen, bestehend aus Hühnern, Früchten und Geld,
dem Lehensvogt oder Klostermeier abliefern. Damit die Ablieferungen am Orte
selbst erfolgen konnte, wurde eine Zehntscheuer erbaut, und 1734 wird eine zweite
errichtet. Der Vertrag über den Bau derselben ist uns erhalten geblieben, außerdem
eine Rechnung ,,über die Reparierung" derselben aus dem Jahre 1772. Lassen wir
nun die beiden Urkunden selbst sprechen.
Anno 1734, den 4. Aprillen ist mit consens seiner Hochwürden und Gnaden
Hieronymi1) des Reichsgottshaus St. Georgen, S. Benedikti Ordens, unseres Hochwürdigen
und gnädigen Herrn Prälaten im Beyseyn ad Reverend, ac. Religioni
Dominus Wilhelmi Schlenker, damaligem Kuchelmeister, und des wohledlen und
hochgeehrten Herrn Josef Weiß, besagtem Gottshaus Ambtmann, dem Ehrsamen
Vorgrechten Martin Kammerer Zimmermeister, der Zehendtstadel allhier in Furtwangen
belangendt die Zimmermannsarbeiten auff Schwarzwälder Brauch und Arth
vollkommentlich mit aller Zugehör, veraecordiert zu verfertigen und zwahr:
1) Soll der Zehendtstadel in der Länge 70, in der Breite 46 Schuh haben.
2) Solle im Stüblin, Stuben Kämerlin, Kuchel, ober welcher Kuchel die Gelegenheit
die Garben zu räuchen, Thüren und Schublädlin2) die Bank samt dem Ofen-
plätzlin in der Stuben, den Eingang in die Stuben und Gang vor der Stuben zum
Eingang gemacht werden.
*) Hieronymus Sue von Villingen, gewählt 22. September 1733, gestorben 11. September 1757.
*) Schiebelädchen in der Decke vom untern Stockwerk in das obere, wie man sie heute noch in
alten Schwarzwaldstuben sieht.
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