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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 31
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0031
Westlich Ettenheim lag das eigentliche und ursprüngliche Gebiet
der Fürstbischöflich-Straßburgischen Herrschaft Ettenheim selbst mit
Grafenhausen, Kappel und Ringsheim. Rust gehörte
nicht dazu, war vielmehr ritterschaftlich (Herren von Böcklin) .Ebensowenig
geboten die Bischöfe von Straßburg inOrschweier, auch
dieser Ort war ritterschaftlich, seit 1700 im Besitz der Herren
von Brandenstein und von Frankenstein, seit 1791 den Herren von
Türckheim gehörig. Allerdings ging der Ort vom Stift Straßburg
zu Lehen.

Es war also ein bunter Teppich von Territorialhoheiten, der sich
über Ettenheim und seine Umgebung ausbreitete, wobei noch ergänzend
beigefügt sein möge, daß sich nördlich des hinteren Klostergebiets
die Herrschaft Hohengeroldseck mit dem Hauptort
Seelbach erstreckte, die erst 1819 badisch wurde. Das österreichische
Gebiet kam 1805 zu Baden, die ritterschaftlichen Orte und Nordweil
1806, das übrige im obigen erwähnte Gebiet 1803. Damit war eine
wesentliche Vereinfachung in der politischen Gliederung des ganzen
Gebiets erreicht, die rund 150 Jahre vorhielt, bis Baden in Baden-
Württemberg aufging.

Diese Verhältnisse muß man sich vor Augen halten, wenn man
die im Nachfolgenden zu schildernden Vorgänge überhaupt verstehen
will. Diese Vorgänge illustrieren, und zwar in drastischer
Weise, mit welchen Schwierigkeiten, ja Schikanen eine damalige
Justiz und Verwaltung zu kämpfen hatte. Man soll aber nicht
glauben, daß ähnliche Dinge, allerdings in größerem Rahmen und
moderniserter Form, heute nicht mehr vorkommen.

1.

Ein Mann namens Bruckher aus Grafenhausen war im Jahre 1657
wegen angeblicher Hexerei und Sodomiterei in Ettenheim gefänglich
eingezogen. Es gelang ihm auszureißen; die Ettenheimer konnten
ihn aber in Brettental (Freiamt) wieder verhaften und verbrachten
ihn zu dem für Freiamt zuständigen Amt Emmendingen. Der Ettenheimer
Amtmann Johann Balthasar von Hördte hatte die Absicht,
den Ausreißer am Pfingstberg (Schweighausen, Klostergebiet) wieder
in Empfang zu nehmen. Davon bekam das Kloster Ettenheimmünster
Wind und ließ dem Amtmann in Ettenheim eine Warnung zukommen
, er möge sich ja nicht unterstehen, das Gebiet des Klosters
eigenmächtig zu betreten. Der Amtmann erwiderte, der Herr Prälat
solle nur in kein Wespennest stechen, er wolle ihn dafür wie ein
Vater sein Kind getreulich verwarnt haben; der Bischof sei ja mehr

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