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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 32
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als ein solcher Abt. Das Kloster legte fürsorglich eine Wache auf
den Pfingstberg, um einer Eigenmächtigkeit der Ettenheimer zu begegnen
. Als dann der Nachrichter von Ettenheim mit einem Boten,
einem Ochsenkarren und einem Bauernjungen auf dem Pfingstberg
ankam, wurde er angehalten. Als der Amtmann dies erfuhr, änderte
er seinen Plan und wollte den Malefikant durch den Stabhalter und
sechs bewaffnete Musketiere in Emmendingen abholen lassen. Der
dortige Amtmann, Ulrich Mahler, verbat es sich, daß die Ettenheimer
den Malefikant mit bewaffneter Hand durch die Markgrafschaft
führen, und schickte sie mit dem Bemerken wieder heim, sie sollten
dort das Gewehr ablegen und mit „Stecklein" wiederkommen.
Darauf wurde der Gefangene über die Lichteneck und Kenzingen
zum Zollhaus gebracht. Um ihren Nachrichter wieder herauszubekommen
, griffen die Ettenheimer zu einer List: Sie schickten sechs
Musketiere durch das Territorium von Kenzingen zum Pfingstberg
mit dem Auftrag, dort anzugeben, sie hätten von ihrem Amtmann
den Befehl, dort über Klostergebiet nach dem Brettental zu gehen
und den Gefangenen daselbst in Empfang zu nehmen. Die Klosterleute
erwiderten, sie hätten im Gegenteil den Befehl, dies zu verhindern
, und wenn die Markgräflichen ihnen den Delinquenten zuliefern
würden, werde er am Bannstein bei der Linde, wie von alters
üblich, den Bischöflichen übergeben werden. Die Ettenheimer erwiderten
, sie wollten dies in Ettenheim melden, man möge ihnen
aber wenigstens den Nachrichter mit dem Ochsenkarren wieder
herausgeben. Das wurde bewilligt.

Wir sehen also, wie die Emmendinger sich dagegen verwahren,
daß die Ettenheimer ihren Ausreißer „mit bewaffneter Hand" in
Emmendingen abholen, und wie das Kloster Bewaffnete aufbietet,
um sich dagegen zu wehren, daß die Ettenheimer am Pfingstberg,
also auf Klostergebiet, unter Umgehung und Außerachtlassung der
Rechte des Klosters, unter Verletzung seiner Gebietshoheit den Ausreißer
in Empfang zu nehmen, ein Akt, zu dem sich das Kloster
allein befugt glaubt, da nach seiner Ansicht die Ettenheimer auf
Klostergebiet nichts zu suchen haben. Jeder der kleinen Duodezherren
wacht mit Eifersucht darüber, daß ihm der Nachbar nicht ins
Gehege komme. Dabei sind alle miteinander gleichen Stammes und
gleichen Blutes, aber sie stehen unter dem Fluche des Duodez.

2.

Viel krasser liegt ein anderer Fall, aus dem Jahre 1729, bei dem
es sich umgekehrt um einen Mordbrenner Mathias Neumayer

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