Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 35
(PDF, 56 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0035
hoheitlichen Rechte des Klosters hatten damit nach jahrhundertelangen
Kämpfen für das Kloster ein trauriges Ende gefunden.

4.

Am 12. September 1728 vergnügten sich die jungen Burschen von
Wallburg und auch solche von auswärts im Dorfwirtshaus daselbst
bei Musik und Tanz. Unter den auswärtigen Gästen befanden sich
u. a. der Sonnenwirtssohn von Ettenheim und der Knecht des Sonnenwirts
, ferner zwei Brüder von diesem, alle drei von Altdorf stammend
. Es war zur Zeit der Traubenreife. Als die vier sich bei Einbruch
der Dunkelheit auf dem Heimweg befanden, konnte es sich
der „Sonnenwirtle" nicht verkneifen, in der Hördhalde einige Träub-
lein abzuschneiden. (Die Hördhalde bildet nördlich der von Ettenheim
nach Münchweier führenden Straße das Grenzgebiet zwischen
den Gemarkungen Ettenheim und Münchweier; durch sie führt von
der genannten Straße ein Weg nach Wallburg.) Der Wallburger Rebhüter
Joh. Ramstein, der mit seinem „Rohre" an einem Rain
saß, verwies ihm dies und drohte mit Anzeige. Darüber ärgerte sich
der „Sonnenwirtle", ging auf Ramstein los, riß ihm das Halstuch
herunter und packte ihn bei den Haaren. Als einer der Althofer,
Jos. Fricker, dem Ramstein das Gewehr entreißen wollte, entlud sich
dieses, und der Schuß traf den Fricker so unglücklich, daß dieser tot
zu Boden stürzte. Ramstein, obgleich schuldlos, nahm sich die Sache
so zu Herzen, daß er auf das Gebiet des Klosters Tennenbach
flüchtete und dort im Exil verblieb.

„Auf dem Hörd" (oder „Herd") haben die Wallburger heute noch
zahlreiche Grundstücke. So wird es auch damals gewesen sein, und
deshalb war dort auch ein Wallburger Rebhüter aufgestellt. Der
Vorgang spielte sich also, wenn auch nicht auf Wallburger Gemarkung
, so doch auf Wallburger Grundstücken ab, und der Rebhüter
war nassauischer Untertan (Herrschaft Lahr). Der eigentlich Schuldige
, der „Sonnenwirtle", gehörte zu den Untertanen des Fürstbischofs
von Straßburg, und der Getötete stammte aus dem südlichen
Teil von Altdorf, in dem die Herren von Gail und von Reich Lehensinhaber
wiederum des Fürstbischofs von Straßburg, und zwar in
seiner Eigenschaft als Lehensherr, waren.

Ein heftiger Streit über die Zuständigkeit zur Behandlung der Angelegenheit
hob an. Der Ettenheimer Amtmann nahm diese für sich
in Anspruch, indem er geltend machte, die Gerichtsbarkeit über Tod
und Leben in Wallburg sei von jeher seine Sache gewesen. Ein um-

3*

35


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0035