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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 85
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gaben. Gewöhnlich wurden 14 Untergänger, nämlich sieben von
beiden Seiten, dazu aufgerufen, meist ältere Männer, denen Ziel und
Lochen bekannt waren. Zur Grenzbegehung waren auch die Heim-
burge und ihre Viermänner, die Förster und Schultheißen, der Schaffner
und Klostervogt, der Abt und der Großkeller gekommen, und
alle Herren ritten hoch zu Roß. Zu Beginn des Umganges kniete
alles nieder, sprach ein Gebet und schwur „einen leiblichen Eid zu
Gott und seinen Heiligen, indem man die Hände auf das aus dem
Klostermünster mitgebrachte Heiltum legte"; das Raunen und Flüstern
und Singen im Walde gab die andächtige Musik dazu. Darnach
liefen die Untergänger „verschränkt", d. h. in ihrem Lauf sich kreuzend
, quer durch den Wald. Die beiden Vordersten waren die „Vorläufer
", die Lochen setzten und Ziel und Zeichen in die Grenzbäume
einschlugen, die unverletzlich waren. Wurden die Untergänger über
die „Markung spänig", brach man den Umgang ab und zog mehrere
Thädingsmänner als Schiedsrichter bei, deren Stimmenmehrheit entschied
. Meistens nahmen an den Umgängen auch neugierige junge
Burschen teil, denen man an bestimmten wichtigen Waldstellen
„zum Merks Backwerk und Ohrfeigen" austeilte. Ein wohlverdienter
Trunk und Imbiß in des Waldes kühlen Gründen beschloß den
Umgang347).

Die Waldrechte wurden alljährlich am Mittwoch nach dem Adolfstag
(17. Juni) gesprochen. Dabei schwur jeder Markgenosse dem
Abt Treue und entrichtete für den Wald- und Weidgenuß einen
Straßburger Pfennig. Der Waldgenuß stand den Bauern entweder
kraft alten Rechtes zu oder durch die „gnad eines apts". Das Weis-
tum nennt an Nutz- und Brennholz „Stangen oder welholz, alt holz
one eichen ouch schedelichs holz". Ein benachbartes Weistum gestattet
, daß „uff wihenacht jeglicher ein fuder holz howe", was 1698
in eine jährliche Gabe von 18 Pfennig umgewandelt wurde.

Dazu kamen noch „die meigen unt mei-stangen" für den 1. Mai,
Fronleichnam, Johannistag und später auch für Weihnachten. Wenn
es heißt, daß keiner mehr holen soll „den zehen meigen ouch keiner
lenger dann zehen schuo", folgt daraus ein recht üppiges Maienbrauchtum
. Die Wälder kamen dadurch schon in Abgang, und seit
dem 16. Jahrhundert mehren sich die Verbote, „fürbasser mit wegen,
karrichen noch pferden, meige ze holdende, in den walt zue varen348).

Am Mittwoch nach dem Adolfstag wurde bekanntgegeben, ob das
Eckerich (die Eichelmast) ein volles oder ein halbes sei. Bei voller

34:) Gallus Wagner, Schwarzacher Chronik I.
348) Grimm E. Drusenheimer Weistum.

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