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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 86
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Ecker hatten der St. Petersschultheiß zu Scherzheim, die „Verlehens-
lüte" auf den Höfen, die Huber und Förster das Recht, 32 Schweine
„einzufahren, ein ludig mann 4 unt ein wittib 2", Für das Kloster,
seine Amtsleute wie Zeller, Schaffner, Spitäler war das Eckerich
unbeschränkt. Bei halbem Ecker bestimmte der Abt die Anzahl „der
Einfahrt". Die Schirmvögte hatten nur das Recht, die Schweine von
ihren Höfen, die in den St. Petersgerichten lagen, in den Wald zu
treiben. Der Eckerich dauerte vom Jörgentag (23. April) bis Micheli
(28. September). Seit dem 14. Jahrhundert war der Fünfheimburger
Wald in Weidedistrikte abgeteilt, ,,so für Sercesheim was uswendig
der grundwerb, denen von Swarzach, Ulmen, Grefere und Mose das
arbruch, der zeyn unt die oberoelon"349).

Zusätzlich durfte Les- und Brechholz, Gras und Laub, sowie vom
Adolfstag (17. Juni) bis Gallentag (16. Oktober) Birnen und Äpfel
geholt werden, jedoch nicht von mehr als zwei Personen aus einem
Haus. Obst zu brechen oder Holz zu fällen war bei 14 Unzen verboten
. So war jahrhundertelang der Wald „der allgemeine Nährvater
"350).

Als im 15. Jahrhundert die Lichtenberger Oberbannherren des
Fünfheimburger Waldes geworden waren und der Abtei nur noch
die Unterbannherrlichkeit zustand, begannen ununterbrochene
Wald- und Weidestreitigkeiten, die zuletzt zum Ende der alten Genossenschaft
führte.

Die zweite Mark entstand durch die Errichtung der St.-Cyriaks-
Pfarre zu S t o 11 h o f e n. In der Bestätigungsurkunde der klösterlichen
Besitzungen von 1154 durch den Bischof Günther von Speyer
wird der Ort noch Stadelhowen genannt. Die Namensdeutung wirft
auch etwas Licht auf die Entstehung des Ortes. Denn auffallend ist
das Zusammentreffen von Sulzbach und Stadelhofen. Sulz ist eine
Salzlache, und Stadel ist in Verbindung mit Sulz eine Salzniederlage.
Nach der genannten Urkunde hatte die Abtei eine „curia dominica-
lis cum basilica" (Dinghof mit Kirche) zu Stollhofen wie zu Vimbuch
eine Hauptbesitzung und dazu hier eine Pfarrkirche. Nach seiner
zweiten Verlegung hat das Kloster das Marktrecht vor Vallator auf
seinen Fronhof zu Stollhofen übertragen; daraus entwickelten sich
die Stadtrechte. Zur St.-Cyriaks-Pfarre gehörten als Filialen Söllingen,
Hügelsheim, Härtung und Schwarzach nördlich der Ahe. Durch Loslösung
von der Steinbacher Mark bildete sich die Stollhof ener
Kirchspielsmark.

3I9) und sso) Grimm I. Ulmer Weistum.

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