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Föhrenhochwald; rotbraune Stämme, hellgrüne Buchensträucher,
Harzgeruch, weite Durchblicke über Moos und Heidekraut und das
Waldweben der Nachmittagssonne zaubern hierher eine Welt der
Stille und Einsamkeit. Der Bannwald wurde besonders bekannt
durch die vor- und frühgeschichtlichen Untersuchungen durch Professor
Gutmann, der hier die bedeutendsten Hochäckeranlage am
Oberrhein feststellte, sowie die teilweise noch sehr gut erhaltene
Römerstraße von Hügelsheim über Sandweier nach Baden-Baden.
Kulturgeschichtlich bedeutungsvolle Gewannamen hat besonders die
Ostgrenze, so die Fäil am Sandbach (falaisa rom. Schleuse), der
Widschol (witu Gehölz und scala Bach), der Hilschli (hidel vg. Fluß,
Schling = Schleihe) und die Bachfurt und die Steinäcker bei
Schiftung.
Auch diese Mark hatte ihr ungeschriebenes Gesetzbuch im Stoll-
hofener Weistum. Zunächst erzählt es vom Wildbann und den Ge-
jägnissen. „Ein apt hat die förstlichrehte, wildtbann, iagt in wäldt,
veldern, matten und gärten umb grose unt nidere wildpräht unt
ander vegel gros unt klein zue hägen, iagen, fangen mit hundten,
vegeln, garnen, striken, seilen oder netzen, in fallen oder uff heer-
den." Der Abt hatte das Recht wie andere hohe Standespersonen,
die mit zur Jagd gingen, an der Seite ein Jagdhorn und einen Hirschfänger
zu tragen sowie Windspiele und Jagdhunde mit sich zu
führen, soviel er deren für nötig hielt.
Die Hintersassen müssen auf ihre Hunde achten, daß sie nicht in
die Jagdreviere hineinlaufen und so das Wild verscheuchen; sie
müssen ihnen Bengel überzwerch anhängen, daß sie nicht ins
Dickicht schlupfen können: Wilddiebe dürfen sie nicht beherbergen,
noch Wildbret von ihnen kaufen oder sonst annehmen.
An zwei Tagen im Jahr müssen die Hintersassen Jagdfronden
leisten „unt hunde, netz oder garne unt was ferner zur ordentlich
jagt von nöthen, helffen, leihen, fürn unt tragen". In ihren Feldern
und Gärten dürfen sie Bären, Wölfe, Hirsch, Reh, Füchse, Schweine
und Hasen erlegen, müssen aber von Hirsch und Reh Fell, Kopf,
Hals, Gehirn und drei Rippen dem Herrn geben, vom Wildschwein
alles außer der vier Läuf, Kopf und Ingeweid. Von der Wolfsjagd
heißt es: „wenn man einen Wolf fangt, so sollen dazu 15 Schützen
aus beiden Stäben aufgeboten werden und jeder als Schußgeld
15 Schilling erhalten."
Die vielen Bäche wie Rödel-, Ah-, Sand- und Sulzbach und das
Söllinger Schwarzwasser, Gießen und Lachen des Rheines waren
klösterliche Bannwasser, „allwo ein grundtherre reht hatte unt
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