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mäßig berufenen Landvögte der Ortenau'9) immer auf der Burg
Ortenberg sitzen, ist ungewiß. Erst der von König Albrecht von
Habsburg eingesetzte Otto von Ochsenstein nennt sich „lantvogt
uffin Ortinberg"4") im Jahre 1302. Auch der von König Heinrich VII.
eingesetzte Graf Johann von Saarwerden sitzt als Landvogt der
Ortenau auf der Burg Ortenberg41). Ebenso hebt sich Ortenberg unter
dem nächsten Landvogte Walther von Geroldseck eindeutig als
Mittelpunkt des königlichen Herrschaftsbezirkes der Ortenau ab4").
Jetzt, im 14. Jahrhundert, lassen sich erstmalig die ortenauischen
Gerichtsbezirke, die von der Burg Ortenberg abhängen, in aller Deutlichkeit
erkennen. Was jetzt in den Urkunden über diese Gerichtsund
Verwaltungsorganisation des Ortenauer Reichslandes ausgesagt
wird, ist ausdrücklich als altes, schon seit Menschengedenken bestehendes
Recht gekennzeichnet und reicht so mindestens ins 13., ja
möglicherweise sogar ins 12. Jahrhundert zurück. Zu Ortenberg gehören
, wie man jetzt im 14. Jahrhundert urkundlich bezeugt, seit
alters die Gerichte vom Geschweigenstein bei Haslach bis hinunter
an die Acher43). Noch im späten 15. Jahrhundert ist hier das Bewußtsein
lebendig, daß man „rychsland" ist44), obwohl die ortenauischen
Reichsgüter um diese Zeit schon längst in fremde Hände verpfändet
sind.
Noch immer sitzen auf der Burg, oder, wie man nun immer häufiger
sagt, auf dem Stein zu Ortenberg Nachkommen der einst wahrscheinlich
von den Zähringern angesetzten Dienstmannen, die seit Kaiser
Friedrich II. in der Reichsministerialität aufgegangen sind und als
Wappen den Reichsadler führen4'). Besonders gut ist in den Jahren
39) H. Niese (Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert. S. 300 f.) nennt als Ortenauer
Landvögte den Herrn von Baldegg, den Grafen von Katzenelnbogen, Hermann von Geroldseck und
schließlich den seit 1302 genannten jüngeren Otto von Ochsenstein. (Belege: ZGO. NF. 11, 24. — MG. SS.
XVII. S. 135, 137, 257.)
*°) ,,Otte der herre von Ohsinstein, lantvogt uffin O.rtinberg" (A. Schreiber, Urkundenbuch
der Stadt Freiburg. I. 164. nr. 64). A. Krieger, Topogr. Wörterbuch Baden II. ,,Ortenau".
") Er hält hier markgrälliche Untertanen gefangen (Ernst Vogt, Zur Geschichte der Ortenau. =
ZGO. NF. 25/1910. S. 537 zu 1309).
42) „Walther von Gerolzecke, der an kunig Heinriches von Rome stat voget und pfleger ist zuo
Ortenberg und in der gegene zuo Mortenowe" (FDA. II, 295. — A. K r i e g e r .Topograph. Wörterbuch
Baden II. s. v. ,,Ortenau"). — 1324 schließt Walther von Geroldseck mit dem Bischof Johann von
Straßburg u. a. über ,,die bürg Ortenburg mit der Obern grafschaft und mit den mühlen zu Offenburg,
Ullenburg, Reinichen und die hoffe zu Sahspach" einen Vergleich ab (Karl A 1 b r e c h t , Rappolt-
steinisches Urkundenbuch. Colmar 1891. I. S. 270. nr. 371).
43) ,, . . . in den gerichten, die von alter ze Ortenberg hoerent und dienent von dem Swigenstein ab
untz über die Acher. . ." (1331. ZGO. NF. 49. S. 207). Hier ist also das alte Immunitätsgebiet der
Abtei Gengenbach, das rechtlich vom unmittelbar königlichen Gebiet zu scheiden ist, als ebenfalls der
Gerichtsherrschaft Ortenbergs unterstehend einbezogen, da die Ortenberger Hochrichter zugleich Kastvögte
des Klosters Gengenbach waren.
") 1474 (Regesten der Markgrafen von Baden. Bd. IV. nr. 10 580).
ls) FUB. II. nr. 334. V. nr. 423 (zu 1358, 1332).
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