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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 115
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0115
gar den Pfalzgrafen Ruprecht III. zum deutschen König. Die kur-
pfälzische Territorialmacht, deren Einflußgebiet von Frankfurt und
Heilbronn bis zur lothringischen Grenze, von Mosel und Lahn bis
ins Oberelsaß und in die Ortenau reicht, ist im 15. Jahrhundert auch
am Oberrhein ohne ernsthafte Konkurrenz71). Seit 1405 besitzt der
Pfalzgraf hier die Hälfte der Reichspfandschaft Ortenau, auch die
Landvogtei Elsaß wird jetzt pfälzisches Pfand72). Für die Pfandschaft
Ortenau werden vom Pfalzgrafen Amtleute bestellt, die auf der Burg
Ortenberg Wohnung nehmen. Auch die Pfalzgrafen selbst besuchen
hin und wieder Ortenberg73). Doch bei der Entfernung Ortenbergs
von dem in Heidelberg residierenden Pfalzgrafen ist der Amtmann
auf der Burg Ortenberg der eigentliche Herr in der Ortenau. Energisch
vertreten diese pfälzischen Beamten auf Ortenberg die Interessen
der Kurpfalz. Obwohl 1405/1406 abgemacht worden war74), daß die
Burg Ortenberg als gemeinsame Pfandschaft der Straßburger Bischöfe
und der Pfalzgrafen je zur Hälfte von beiden Parteien bewacht werden
und die beiderseitigen Amtleute steten Burgfrieden bewahren
sollten, wird das pfälzische Ubergewicht in Wirklichkeit immer
drückender. Die Pfalzgrafen lassen sich den Verbleib von „Ortenberg
der Vesten und dem Flecken darunter" wie auch der anderen Teile
der Ortenauer Pfandschaft bei ihrer Hauptlinie sehr angelegen sein75).
Rücksichtslos setzen ihre Amtleute wie Swicker von Sickingen76)
und Klaus Schädel77) ihren Anspruch durch, daß die innerhalb der
Landvogtei wohnenden Untertanen fremder Gerichte, vor allem die
Straßburger Bürger, der Gerichts- und Steuerhoheit Ortenbergs unterworfen
werden. Unter Klaus Schädel kommt es so zu offenen Reibereien
mit den Straßburgern und auch den Geroldseckern mit Gewaltdrohungen
und Gefangensetzung fremder Untertanen. Die Macht
der Pfalz ist in der Ortenau schließlich so stark, daß 1496 die ganze
Herrschaft Geroldseck in den pfälzischen Machtbereich eingegliedert
werden kann78).

Für Ortenberg bedeutet die pfälzische Herrschaft zweifellos eine
gewisse Blüte. In den Jahren nach 1415 sind von den Pfälzern an

7I) Karl Stenzel, Die Politik der Stadt Straßburg am Ausgange des Mittelalters in ihren Hauptzügen
dargestellt. — Beiträge zur Landes- und Volkskunde von Elsaß-Lothringen. 49. Straßburg 1913.
S. 22.

'*) Anton Wetterer, Die Kurpfalz in der Ortenau. — Die Ortenau 22/1935. S. 72.
'*) Z. B. Koch/Wille, Regesten der Pfalzgrafen. II. nr. 5783.
") K o c h / W i 1 1 e , Regesten der Pfalzgrafen. II. nr. 3937, 4554.
™] S c h ö p f 1 i n , HZB. III. S. 341 f.

'•) Koch/ Wille, Regesten der Pfalzgrafen. II. nr. 3951, 4045, 4061, 4068, 4092, 4093, 4208. —
Vgl. auch nr. 3913 , 3916 , 4211, 4480 , 5689 , 5717.
") K. S t e n z e 1 , Politik Straßburg. S. 68 ff.

'■) A. W e t t e r e r , Die Kurpfalz in der Ortenau (Ortenau 22. S. 77.)

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