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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 151
(PDF, 56 MB)
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Sitte und Brauch

Sitte und Brauch begleiten den Menschen durch das häusliche,
gesellige, berufliche und religiöse Leben. Um in diese Mannigfaltigkeit
des Brauchtums einige Übersichtlichkeit zu bringen, sei zunächst
das Brauchtum im Jahresablauf dargestellt, soweit es an bestimmte
Termine gebunden ist.

Am Tag des hl. Leonhard (6. November), der in Bayern als Pferdepatron
verehrt wird, spielt sich um die mit einer Kette umspannte
Kapelle des hl. Leonhard zu Tölz ein schönes, religiöses Volksfest
ab. Seit dem Jahre 1862 kommen die Landleute der Umgegend zu
Wagen und zu Pferd an diesem Tag auf den Kalvarienberg zu Tölz.

„Die Wagen, bis zu 50 an der Zahl, sind bunt bemalt (Truhenwagen
) und von Kindern und Jungfrauen besetzt. Ein Wagen führt
die Geistlichen, andere tragen Darstellungen aus der heiligen Geschichte
. Als Reiter hinter den Wagen fungieren junge Burschen
und Knaben.

Wagen für Wagen defiliert nun an dem Leonhardskirchlein vorbei
, vor welchem der Pfarrer von Tölz steht und die Pferde segnet.

Da alles Volk in der schmucken bayerischen Gebirgstracht kommt,
so ist das Ganze ein Bild von zauberhafter Schönheit.

Sind alle Wagen oben und alle Pferde gesegnet, so wird in der
Kapelle ein Amt gesungen, und dann geht der Zug, welcher durch
den unteren Markt heraufgekommen ist, durch den oberen Markt
bis zur ,Mühlfeldkirche', wo eine abermalige Segnung die Feier
beschließt.

Um die kleine Kapelle St. Leonhard ist eine eiserne Kette gespannt
. Der heilige Pferdepatron ist nämlich nach alter Überlieferung
auch der Patron der Gefangenen . . . Die dermalige Kette soll die
Stiftung eines Bauern sein, dessen Pferde bei der Leonhardifahrt einmal
scheu wurden und den Berg hinunterrannten, aber samt Wagen
und Insassen heil unten ankamen" (SF345L).

Im Schwarzwälder Volksleben ist der Martinstag (11. November
) ein wichtiger Tag. Da kommen die Dienstboten, die „Völker
" des mittleren Kinzigtals auf dem Haslacher „Martis-Märkt" zusammen
, um sich „verdingen" zu lassen. Die „Völker", d. h. die
Knechte und Mägde, die Hirtenbuben und Hirtenmaidle, werden
vom alten oder neuen Herrn frisch gedungen und erhalten dafür
eine bestimmte Geldsumme, das sogenannte Haftgeld. Der Gedungene
ist verpflichtet, am Bündelistag (meist zwischen Weihnachten und
Neujahr) an der neuen Stelle seinen Dienst anzutreten. Reut es ihn,

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