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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 107
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zuvor unbrauchbar gewordenen Straße, die früher an der Stadt
vorbeizog, nun aber so angelegt wurde, daß sie durch das bebaute
Stadtgebiet hindurchführte, gab Anlaß, daß das schon bestehende
Zollrecht eine Erneuerung und Erweiterung erfuhr. Kaiser Friedrich
III. verbriefte der Stadt Lahr im Jahre 1471 das Recht, i m U m -
kreis von einer halben Meile Zoll zu erheben. Das
Weggeld für einen beladenen Wagen betrug 12, für einen Karren 6
und für ein „überrücks" beladenes Pferd 2 Pfennig. Man griff nun
in Lahr auf diese alten Rechte zurück und fragte in Wiesbaden an,
wie es im Hinblick auf die in Aussicht genommenen Holzdurchfuhren
aus der Herrschaft Hohengeroldseck mit der Erhebung des
Zolls gehalten werden solle. Auch wurde in dem Schreiben darauf
hingewiesen, daß durch die schwer beladenen Fuhrwerke nicht nur
die in Frage kommenden Wege, sondern vor allem das Lahrer
Straßenpflaster ruiniert würden, was erhebliche Unkosten verursache
. Die nassauische Regierung in Wiesbaden antwortete aber
vorsichtig und riet dem Oberamt der Stadt, „die Sache in weise
Überlegung zu ziehen".

In der Herrschaft Hohengeroldseck war bekannt geworden, daß
die Stadt Lahr beabsichtige, von den mit Holz beladenen Fuhrwerken
, die ihren Weg durch ihr Gebiet nahmen, Zoll zu erheben.
Geroldseck drohte nun, falls die Stadt ihr Vorhaben verwirkliche,
sich an dem Holz schadlos zu halten, das aus Lahrer Waldungen
stamme und durch die Dörfer Reichenbach und K u h b a c h
gefahren werde. Forstmeister und Amtsverweser Schmelzer, der
später auch den Titel Oberamtmann führt, bat in einem Schreiben
vom 15. Juli 1764 seine „Hoch- und vielgeehrten Herren Nachbarn"
zu Lahr, von der Erhebung des Zolls Abstand nehmen zu wollen,
„und das bisher gehaltene gutnachbarliche Verhältnis weiter zu
cultivieren". Inzwischen waren bereits 770 Klafter Holz durch Lahr
gefahren worden, wofür die Stadt an Zoll den Betrag von 77 fl. anforderte
. Da aber diese Forderung von den Schuldnern nicht beglichen
wurde, griff Lahr zu der Drohung, sich künftig an dem
durch das Stadtgebiet beförderten Holz zu „regressieren". Schmelzer
bat in einem Schreiben seinen Landesherrn, den Grafen von der
L e y e n , mitteilen zu wollen, welche Maßnahmen gegenüber den
Lahrer Androhungen ergriffen werden sollten. Nach Eingang des
Antwortschreibens seines Landesherrn schrieb er am 6. August des

archiv besitzt Bestätigungen aus den Jahren 1428, 1443, 1558, 1654, 1659, 1677, 1710, 1726. Den letzten
Privilegbrief erhielt die Stadtgemeinde Lahr unter Karl Friedrich im Jahre 1806.

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