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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 116
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der Arrondierung im Jahre 1776 durch den Feldmesser Bauer von
Ottenburg umsteint mit 67 Marksteinen.

Von seinem Waldbesitz verkaufte Ried noch kurz vor seinem Tode
1779 zwei Waldstücke an die badische Herrschaft zu Staufenberg
um 1524 fl.

Seit 1771 hatte der Feldmarschall-Leutnant die hohe und niedere
Jagd im Durbacher Bann unentgeltlich als Gnadenjagd von Markgraf
Karl Friedrich inne. Er hatte in die Durbacher-Staufenberger
Waldungen auswärts gekaufte Rehe einlaufen lassen. Dagegen zahlte
er für die Fischerei in Durbach einen Pachtbetrag. Auch im Offen-
burger Gottswaldgebiet überließ die Reichsstadt dem hohen Herrn
1777 die Mitjagdbarkeit unentgeltlich unter den gleichen Bedingungen
, wie sie seit 1738 die Markgrafen von Baden-Baden auch genossen
haben. Exzellenz nahm damals in der Voraussetzung an, daß
er die andere ortenauische Hälfte der Jagd im Gottswald von der
Landvogtei dazuerhielt.

Freiherr von Ried war infolge seiner militärischen und diplomatischen
Stellung viel auf Reisen. 1773 erhielt er unter Beförderung
zum Feldzeugmeister noch die Inspektion über Armeeausrüstung und
die Festungen und war inzwischen auch zum Generaldirektor der
kaiserlichen Werbungen im Reich ernannt worden.

Bei der Eigenart des Werbegeschäftes waren allerhand Vorkommnisse unausbleiblich
. Im Februar 1772 beschwerte sich von Ried in einem Privatschreiben
an den badischen Geh.-Rat und Präsidenten von Hahn, daß der K. K. Vizekorporal
Allmann in Freiburg bei Verfolgung eines Deserteurs nahe bei Basel im Hörnlein
auf badischem Gebiet durch den Königlich-Sardinischen Werbeoffizier angeworben
und über den Rhein geschafft worden sei.

Von Ried bat um Veranlassung der Zurückbestellung des Angeworbenen oder
um Ersetzung der gewöhnlichen Werbegebühr, in Zukunft aber entweder die
kaiserliche Werbung einzunehmen oder die Sardinische abzuweisen. Im gleichen
Schreiben bat auch von Ried, dem Posthalter von Bruchsal den Aufkauf des benötigten
Hafers in badischen Landen zu gestatten. Präsident von Hahn antwortete
an Excellenz von Ried, daß man zur Sache nähere Erkundigungen einziehen wolle.
Man könne sich aber um so weniger entschließen, die kaiserlichen Werbungen
in dem fürstlichen Oberlande einzunehmen oder die Königlich-Sardinische abzuweisen
, als die kaiserlichen Werbungen in Baden aufgestellt seien, bei der
Sardinischen aber hätte Serenissimus die Konvenienz, daß er von Zeit zu Zeit
einen jungen Kavalier in die Königlich-Sardinischen Dienste unterbringen könnte.
Der Haferaufkauf durch den Posthalter von Bruchsal begegne nach beendigter
Saatzeit keinem Anstand. —

Bei der kaiserlichen Rekrutenwerbung hatte von Ried im Mai 1775 auch einen
Zwischenfall mit der Reichsstadt Offenburg. Er ließ durch seinen Kanzlisten eine
Ratsdeputation zu sich auf den folgenden Sonntag früh 8 Uhr bitten. Der Reichsschultheiß
Franz Georg Rienecker verfügte sich vorher zu Excellenz und fragte
an, ob es genüge, wenn er und der Kanzleiverwalter bei ihm vorsprechen würden.
Dem wurde zugestimmt. Bei der Unterredung gab dann von Ried (nach dem Ratsprotokoll
) „ganz ungnädig" folgendes kund: Er habe vor mehreren Wochen durch

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