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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 137
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0139
Es vergingen weitere Monate. Am 8. Februar 1809 schrieb von
Gögel wieder an Minister von Gemmingen, daß er und von Ried
sich kompromittiert fühlen, weil ihr Familienvertrag allgemein bekannt
geworden, die Ratifikation aber nicht vollzogen worden sei.

Als auch jetzt keine Änderung in der Angelegenheit erfolgte, legte
von Gögel, der inzwischen zum Hauptmann befördert worden war,
wegen der Erlangung des Freiherrnstandes unterm 5. Oktober 1809
eine Immediateingabe an Großherzog Karl Friedrich vor, die Aufschluß
gibt über den Familienvertrag. Dieser wurde nach den Angaben
von Gögels abgeschlossen, „um eine längst geschehene Angelegenheit
nicht aufs neue in gänzlicher Anregung und die Handlung
eines lange schon verstorbenen geehrten Mannes nicht wieder
ans Licht zu bringen, der auch einst das Glück hatte, von Königlicher
Hoheit gekannt zu sein".

Von Gögel schreibt weiter, daß er dem Minister von Gemmingen
und dem Vizeoberstkammerherrn von Stetten im geheimen das ganze
Verhältnis eröffnet habe.

Bezüglich des Freiherrntitels glaubt von Gögel in seiner Bittschrift
, daß dies für ihn keine Standeserhöhung wäre, sondern ihm
nach seiner Geburt zukomme.

Nach allem ist von Gögel als ein illegitimer Sprosse der von Ried-
schen Familie anzusehen, der durch Adoption legitimiert werden
sollte.

Unterm 31. Oktober 1809 lehnte Großherzog Karl Friedrich durch
das Geheime-Rats-Collegium wieder ab und ließ dem Herrn von
Gögel eröffnen, daß es bei den desfallsigen früheren Resolutionen
sein Bewenden behalte.

Damit war die Übertragung von Namen und Wappen von Ried
ohne das Prädikat Freiherr für den Herrn von Gögel wohl wertlos
geworden, die Akten berichten nichts weiteres mehr über den Fall,
und Ludwig von Ried blieb darnach ohne Adoptivsohn und der
Letzte des Geschlechts.

Für Ludwig von Ried brachten die jahrelangen Auseinandersetzungen
wegen der von Blittersdorfischen-von Ritz-von Dubois (von
Riedsche weibliche Nachkommenschaft) sowie auch der von Auffen-
bergschen Erbansprüche und die Verkautionierung des Fideikommis-
ses der Familie viele Sorgen, bis es zu einer Regelung kam, wobei
noch die juristische Fakultät der Universität Erlangen zur Abfassung
eines Urteils angegangen wurde. Die Führung all dieser Geschäfte
lag aber wegen des mangelhaften Gesundheitszustandes ihres Gatten
in den Händen der Frau Maria Eleonore geborene von Serpes.

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