http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0061
Die Lehenstaxe war jedoch nur eine der vielen wiederkehrenden Zahlungen.
Da waren noch die Kosten für die Bestätigung der Klosterrechte und -guter durch
die Päpste. Die Benediktinerklöster hatten sich dem Papst direkt unterstellt. Um
solche Urkunden zu erlangen, mußten kostspielige Gesandtschaften mit den nötigen
Unterlagen nach Rom gehen. Nur verhältnismäßig wenig derartige Urkunden
sind vorhanden. Die ältesten sind von 1139, 1234, 1287, später nur zuweilen noch
allgemeine Bestätigungen. Dieser Vorgang wiederholte sich nicht bei jedem Papst,
sondern nur, wenn besondere Gründe dazu drängten39).
Häufiger suchten die Äbte um die Bestätigung des Schutzes und der Klostergüter
und Klosterrechte bei den deutschen Königen nach. Darüber ist seit 1273
fast von jedem deutschen König eine Urkunde noch erhalten geblieben40).
Das oben in Anmerkung 12 überlieferte bischöflich bambergische Privilegium
blieb der Nachwelt nicht erhalten, dagegen zwei spätere bambergische Bestätigungen
desselben aus den Jahren 1235 und 125341), die letztere mit lateinischem und
mit interessantem deutschem Wortlaut. Später wurde dies nicht mehr für notwendig
gehalten. Die Bamberger Privilegien wurden in die durch die Kaiser beurkundeten
und bestätigten Gesamtverfassungen von 1331 und 1516 hineingearbeitet
, so daß sich in der Tat besondere bambergische Bestätigungen erübrigten,
und zudem war Bamberg selbst ein Reichslehen.
Jährlich fällig waren seit dem späteren Mittelalter die Matrikularbeiträge als
Reichsstand12) und seit 1457 als Kreisstand des Schwäbischen Kreises43). Freilich
schien den Gengenbachern die Reichsmatrikel überhöht zu sein. Ein erster Versuch
um Verringerung ist allerdings erst 1680 zu bemerken. Eine Spur deutet indessen
schon auf frühere Versuche hin (seit 16. Jahrhundert). Selbst in diesem Fall sind
wir auf Vermutungen angewiesen. In den Aufzeichnungen bei den Lehen-Protokollen
wurde noch angefügt, daß Abt Placidus von Gengenbach am Freitag, dem
14. Juni 1680, vor seiner Abreise dem Bischof „ein verschlossenes Missiv an des
heiligen römischen Reichs gesambten Chur-Fürsten und Ständen, bey gegenwertiger
allgemeiner Reichsversamblung zu Regensburg anwesende Räth, Potdschafft und
gesanden" übergeben habe mit der Bitte, es dem dortigen bischöflichen Bevollmächtigten
zur Betreibung anzuvertrauen, damit dem Abt die darin enthaltene
Bitte desto leichter gewährt werde, da es auch im Interesse des Bistums als Oberlehensherrn
gelegen sei. Der Bischof willfahrte diesem Wunsche44). Aber über den
") HStMü, Hochstift Bamberg, Urkundenfaszikel 240; GK, Select der Papsturkunden Nr. 65 und später.
") Siehe GK, im Repertorium 30.
") U. v. 1. VIII. 1235, GK 30/90 Gb Stift, StaBa A 75'1/L 275; U. v. 1253. StaBa A 275/Nr. 2/L 275.
42) Wien, Reichsmatrikel, Reichsakten in specie, Faszikel 9; verzeichnus aller des heiligen romischen
reichs glidern u. stennden, ohne Datum, fol. 6 b, 15 a; Reichsmatrikel von 1577, fol. 78 a, 85 b; von 1582
fol. 96 b, 98 a; HStaStu B 362/Bü. 14 Nr. 117; StaLu C10 Nr. 624; StaBa B 58/11, 1732, Faszikel 13. Die
Anschläge wurden auf Grund der 1521 vom Wormser Reichstag beschlossenen Matrikel festgesetzt,
Schroeder-Künßberg, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, 920.
*3) ohngeachtet, daß löbliches Reichs Stift Gengenbach in dem hochlöblichen Schwäbischen Creyß
schon von Alters sessionem et Votum hergebracht, Zwyfalten aber erst in Anno 1750 hierzu gelanget'...,
Akten vom 15./30. August 1753, sowie 1./13. Sept. 1753, HStaStu B 362, Bii. 14 Nr. 117; U. vom 8. Juli
1751; Konvent des Prälatenkollegiums des Schwäbischen Kreises betr. die Aufnahme des Klosters
Gengenbach in das Prälatenkollegium, GK 30/91 Gb Stift; StaBa A 75 Nr. 18; StaLu C 10 Nr. 624.
") StaBa B 58/1 Nr. 51, Lehen-Protokoll vom Freitag, 14. Juni 1680.
59
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0061