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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 73
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der Anfang gemacht wurde. Nach beendeter Rede, wobei großes und
kleines Gewehrfeuer nebst türkischer Musik sich hören ließ, wurde
die Landesherrliche Urkunde ordentlich abgelesen und kundgemacht,
sodann dieselbe dem hiesigen ehrwürdigen Ortsvorgesetzten, Stabhalter
Valentin Frech, feierlich überreicht, welcher solche mit sichtbarer
dankbarer Herzensbewegung annahm und kaum die Worte
herausbrachte, wie sehr die Acherner Bürgerschaft diese unverdiente
höchste Gnade mit innigstem Dank annehme und sich bestreben
werde, derselben nach Kräften zu entsprechen." Sodann ging man
zum Festessen, wobei auf das Wohlsein des ganzen Großherzoglichen
Höchsten Hauses unter Trompeten- und Paukenschall und Geschützdonner
getrunken wurde. Neben den Ortsvorgesetzten wurden auch
die drei ältesten Einwohner, remarquable durch ihr hohes Alter von
zusammen 248 Jahren, zugezogen. Feuerwerk und Tanz beschlossen
den denkwürdigen Tag.

Die Festrede des Hofrats Minderer hatte den Wortlaut:

Hochansehnliche, Hoch- und Vielgeehrteste,

auch sonders werte Herren und Freunde!

Die ganze, mehr denn 60jährige glorreiche Regierung Seiner Königlichen
Hoheit des Großherzogs von Baden, Unsres allerseits gnädigen Landesfürsten und
Herrn, ist eine lange, fast unübersehbare Kette von lauterem Wohltun und Gnaden,
die allerhöchst dieselben allen Menschen, wessen Stands sie sein mögen, besonders
aber ihren lieben getreuen Untertanen zu jeder Zeit freigebigst erwiesen haben;
die Gnade aber, welche unsere heutige Versammlung veranlaßt, ist eine besondere
, ganz seltene Gnade, welche noch keinem Ort des Großherzogtums Baden
von dem wirklich lebenden Durchlauchtigsten Regenten widerfahren ist; da doch
seine Herzensfreude, sein einziges Bestreben darin bestehet, Glück, Segen und
Wohlstand in allen seinen Landen zu verbreiten.

Es haben nämlich seine Königliche Hoheit gnädigst geruhet, dem hiesigen Ort,
dem vormaligen Marktflecken Achern, aus höchsteigener Bewegung das Privilegium
einer amtssäßigen Stadt mit allen daraus fließenden Rechten und Vorzügen zu
erteilen, und gegenwärtig feiern wir dessen Übergabe an die hiesige gute Bürgerschaft
in die Hände ihrer ehrwürdigen Vorgesetzten.

So fröhlich nun diese Begebenheit an und für sich ist, so ehrenvoll ist der Anlaß
hierzu für die hiesige gute Bürgerschaft, welchen Anlaß der Durchlauchtigste
Gründer dieser neuen Stadt in dem hierüber gnädigst erteilten Privilegio selbst
ausdrückt: „dem Marktflecken Achern in der Ortenau" — so heißt es darin —
„haben wir aus Rücksicht auf dessen ansehnliche Bevölkerung, auf den Gewerbefleiß
und die Betriebsamkeit seiner Bewohner sowohl, als auf die demselben schon
zustehenden Marktgerechtsame, und den von Uns dahin gnädigst bestimmten Oberamtssitz
die Rechte und Vorzüge einer amtssäßigen Stadt Unseres Großherzogtums
zu verleihen Uns gnädigst bewogen gefunden".

Es genießet also hinfür der hiesige Ort alle Rechte einer amtssäßigen Stadt und
erhält zu dem vorhin schon besessenen Bann- und Marktrecht das Gewerberecht
mit allen seinen Ausdehnungen und Nebenästen, die Ratsgewalt mit ihren Ausflüssen
und dergleichen städtischen Vorzügen mehr, die dem Bürger nach und
nach zur Kenntnis und in der Folge in Ausübung kommen werden; welcher

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