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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 107
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fürstlichen Standesherrschaft mit ausbedungener vierteljährlicher Frist (§ 5 des
Vertrags). Bis zur gänzlichen Bezahlung des Aufgeldes wurde Sicherung durch
erste Hypothek auf dem Garten und den Feldern im Niederhofen vorbehalten
(§ 8). Die standesherrlichen Güter gingen zehntfrei an Zachmann über (§ 2 des
Vertrags). Zum Ausgleich mußte Zachmann die Verbindlichkeit des Zehnten von
den an die Standesherrschaft abgetretenen Feldern übernehmen bzw. sich verpflichten
, diesen Zehnten abzulösen und das Ablösungskapital zu bezahlen (§ 6).
Die öffentlichen Auflagen als Staatssteuern, Gemeindeumlagen pp. dagegen sollten
mit dem l.Mai 1840 auf die neuen Besitzer übergehen. Wie dies bis auf den
heutigen Tag meist üblich ist, hatte Zachmann alle auf den Kauf und Tausch ergehenden
Kosten, wes Namens sie sind, allein zu bestreiten (§ 7). Der Vertrag
spricht sich aber auch noch über weitere Einzelheiten aus. Der sogenannte Amtsgarten
war dem Herrn Bezirksamtmann Dilger22) pachtweise überlassen. Zachmann
mußte deshalb die Verpflichtung übernehmen, entweder diesen mit Anschaffung
eines anderen Gartens zufriedenzustellen oder auf Verlangen der fürstlichen
Standesherrschaft die Herstellung eines Gemüsegartens um das Amthaus herum,
wie solcher auf einem Plan eigens bezeichnet wurde, auf seine Kosten zu einem
bestimmten Termin übernehmen (§ 8). Auf die im Amtsgarten befindlichen Pflanzen
, Gesträuche, Zäune, Häger pp. hatte Zachmann keine Ansprache zu machen,
da ihm einzig und allein Grund und Boden überlassen wurde, ja selbst die Gartenerde
hatte er auf Verlangen der fürstlichen Standesherrschaft zur Verfügung zu
stellen (§ 9). Weiter sollte Zachmann die von ihm abgetretenen Felder vermarken
lassen, falls solche noch nicht vermarkt sind, und mit den bisherigen Pächtern der
fürstlichen Felder im Niederhofen hatte er sich auseinanderzusetzen und zu verständigen23
).

Es war also kein gar so einfaches Rechtsgeschäft, was sich Zachmann mit der
Erwerbung des Bauplatzes aufgeladen hatte. Im Laufe des Jahres 1840, also schon
vor der Eintragung des Vertrages in das Kauf- und Tauschbuch, wie das Kontraktenbuch
der Stadtgemeinde auch genannt wird, entstand dann auf dem erworbenen
Platz „ein in schönem Style erbautes dreistöckiges Gebäude", das 86 Fuß lang,
43 Fuß tief und dessen unteres Stockwerk 13 Fuß, das mittlere 12 Fuß und das
obere 10 Fuß lichte Höhe mißt. Es enthält 1 Saal und 16 größere und kleinere
Gastzimmer nebst den weiteren zum Wirtschaftsbetrieb erforderlichen Räumen.

Die Akten des Generallandesarchivs in Karlsuhe enthalten die Originalpläne
für den Neubau des Bade- und Gasthofes, die in den Abb. 8, 10, 11 wiedergegeben
werden. Die Pläne stammen wieder wie der erste Entwurf zu dem Badehaus an

Hausdiel für 600 fl. unter der Bedingung, daß dasselbe zu seinem beabsichtigten Gütertausch mit der
gdsten Standesherrschaft und derselben zur Arondierung dienen sollte (Kauf- und Tauschbuch, Teil IV).

M) Ein Bild des Oberamtmanns Dilger befindet sich im Hansiakob- und Heimatmuseum der Stadt
Haslach mit folgenden Angaben: geb. 11. Dezember 1806, gest. 14. November 1885 in Achern, Sohn
des Rentmeisters Dilger und der Nanette Fischer, verheiratet 6. August 1835 mit Stephanie von Kolb,
Tochter von Archivrat v. Kolb, 1835—1848 Amtmann in Haslach.

") Zur Abrundung seines neuen Besitzes kauft Franz Zachmann am 15. Januar 1841 von Apotheker
Johann Nepomuk Ernst noch 4Vs Sester Ackerfeld im Gewann Niederhofen, stoßend eins, an Käufer
selbst, anders, an die Standesherrschaft um die Summe von 1500 fl. (Kauf- und Tauschbuch, Teil V).

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